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27.11.2015 – Präsentation des Gutachtens

Am 27.11.2015 wurde nun nach langer Wartezeit, unter Anwesenheit der beiden Gutachter, Technikern und Vertretern der Holding Graz, das fertiggestellte Gutachten unserer Bürgerinitiative präsentiert.

Nach der Präsentation der Ergebnisse wurde das Gutachten übergeben.

Da diese Veranstaltung als Erstinformation nur einen groben Überblick bieten konnte, wird die Aufarbeitung des gesamten Inhalts aufgrund des Umfanges naturgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.

siehe auch unter Presse und Beispiele-Emissionen

20.06.2015 – Besprechung der weiteren Vorgehensweise

Am 20. Juni 2015 trafen sich einige Mitglieder der Bürgerinitiative, um die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der der geforderten Veröffentlichung des Gutachtens und mögliche Varianten der Öffentlichkeitsarbeit zu besprechen. Obwohl immer wieder eine Übergabe des Gutachtens zugesagt wurde, kam es bis heute zu keiner positiven Erledigung dieser Angelegenheit.

26.03.2015 – Antrag zur dringlichen Behandlung durch den Gemeinderatsklub der KPÖ betreffend Variobahn

Am 26. März 2015 stellte der Gemeinderatsklub der KPÖ einen Antrag zur dringlichen Behandlung betreffend Variobahn. Ein umfassender Informationsbericht und die Beantwortung von sieben Fragen durch den Beteiligungsreferenten, den zuständigen Stadtrat und die Holding Graz wurden beantragt.

Antrag als PDF

20.11.2012 – Pressekonferenz der Bürgerinititive

Am 20. November 2012 wurde eine Pressekonferenz in Graz abgehalten. Wesentliche Themen waren

  • der nicht eingehaltene „Stand der Technik“ der Variobahnen. Das wird vom Volksanwalt bestätigt.
  • Messwerte, die den großen Unterschied zwischen Bestandsfahrzeugen und Variobahn zeigen
  • Messwerte, die die weitere Verschlechterung durch Gleisbauarbeiten in der nördlichen Theodor-Körner-Straße im Jahr 2012 zeigen

Presseinfo als PDF, siehe auch: Factsheet Theodor-Körner-Straße

25.10.2012 – Online-Petition

Für ein Graz ohne Donnerbahn – „Sanfte Mobilität“ läuft anders!

Unter diesem Titel wurde eine Online-Petition gestartet. Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie die Bürgerinitiative „StraßenbahnanwohnerInnen“, die sich für folgende Punkte einsetzt:

  •  die Gesundheit der Grazer StadtbürgerInnen (Schutz vor Lärm und Erschütterungen) und
  • Umsicht der Politik und Verwaltung im Einsatz von Steuergeld im Sinne der BürgerInnen

Wir sagen „NEIN“! Daher fordern wir:

  • eine gesundheitsverträgliche Straßenbahn mit geringen Erschütterungswerten
  • eine Straßenbahn mit Fahrkomfort für ihre Passagier
  • die Prüfung einer Rückabwicklung des Variobahn-Kaufvertrages
  • bürgerInnenverantwortliches Handeln und Professionalität bei Neuanschaffungen

31.10.2012 – Brief von Univ.-Prof. Marth an Bürgermeister Nagl

Aus humanmedizinischer Sicht stellt die Gesundheit des Menschen ein absolut zu schützendes Gut dar.

Es sind somit Bedingungen zu erzielen, die weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden des Menschen einschränken. Es gilt den Personenkreis zu erfassen, der durch vorliegende Gegebenheiten betroffen sind und es ist jenes Risiko zu schätzen, durch deutlich fühlbare Erschütterungen und störendem Körperschall eine Einschränkung der Gesundheit und des Wohlbefindens zu erleiden.

Brief als PDF

20.09.2012 – Anfrage betreffend politische Zuständigkeit

GR.in Mag. Bauer stellt folgende Anfrage:
Die Variobahn mutiert zu einem Dauerthema und das seit 2007. Es werden Straßenbahnen angeschafft und die Anschaffung bejubelt. Dann kommen im Frühjahr 2010 die ersten Garnituren und es donnert, vibriert und lässt GrazerInnen während der Betriebsstunden nicht schlafen.

… auch der Lieferant wird – zumindest verbal – scharf in die Pflicht genommen. Bessere Räder sollen entwickelt werden, weitere Dämpfungen eingebaut werden, neue Schienen verlegt, denn das bringt Verbesserungen und wunderschöne Informationensfolder für die AnrainerInnen werden erstellt. Und es wird andauernd gemessen.

Anfrage

  • Wer in der Stadtregierung ist politisch für der/die Fragen der Variobahn zuständige Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für die AnrainerInnen bzw. für die Mitglieder des Gemeinderates? Oder ist die Variobahn ein „verantwortungsfreier“ Raum?
  • Wer trägt dafür Verantwortung, dass sämtliche Messdaten und Verbesserungswerte der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden?
  • Wer trägt dafür Verantwortung, dass die Stellungnahme der Volksanwaltschaft in die weiteren Überlegungen miteinfließt? Und wurde überhaupt bereits auf die Stellungnahme der Volksanwaltschaft reagiert?

Gesamte Anfrage als PDF

05.07.2012 – Schreiben des Volksanwalts

Die Volksanwaltschaft ist der Auffassung, dass genannter Bescheid auf Grund der mangelhaften Schlüssigkeitsprüfung des Gutachtens rechtswidrig ist.

Im Prüfungsverfahren hat die Volksanwaltschaft festgestellt, dass ein Missstand in der öffentlichen Verwaltung vorliegt, weil die eisenbahnrechtliche Bauartgenehmigung für das Projekt „Variobahn Graz“ mit Bescheid des Landeshauptmannes für Steiermark vom 17. Februar 2010, GZ FA18E-81.50-131/2009-6, erteilt wurde, ohne dass eine ausreichende Schlüssigkeitsprüfung des in dem – mit dem in Rede stehenden Bescheid abgeschlossenen – Bauartgenehmigungsverfahren vorgelegten Gutachtens im Sinne des § 32a Abs.3 Eisenbahngesetz 1957 vorgenommen wurde.

Brief als PDF

18.05.2012 – Stadtrechnungshof – Prüfbericht betreffend Ankauf der Variobahn

Prüfbericht gemäß § 98 (6) Z. 1 Statut der Landeshauptstadt Graz iVm. § 13 (2) Z. 1 GO des StRH betreffend den Ankauf der „Variobahn“

Vorakt: GZ: STRH 13538/2009

Beschaffung und Einsatz von 45 Niederflurstraßenbahnen für den Fuhrpark der Grazer Verkehrsbetriebe

Diesem Prüfungsbericht liegt der Stand der vorliegenden Unterlagen und Auskünfte bis zum 15.Mai 2012 zu Grunde.

Prüfbericht als PDF (signiert)
alternativ: Link der Stadt Graz