Anliegen

Stand der Technik

Investitionen in technischen Bereichen sollten, nach allgemeiner Auffassung, dem Stand bzw. den Regeln der Technik entsprechen. Ebenso entspricht es allgemeiner Auffassung, dass der aktuelle Stand nicht unbedingt in Normen definiert ist. So verweist auch der OGH gemäß ständiger Rechtssprechung darauf, dass z.B. die ÖNORMEN nicht mit den Regeln der Technik gleichgesetzt werden dürfen, weil die Normen – wegen möglicher Überalterung – hinter den Regeln zurückbleiben können.

Neuausrichtung der Emissionswerte

siehe auch: Stellungnahme der BI zu den Gutachten und Die Bedeutung von Normen und anderen Elementen zum Schutz der Gesundheit (Kapitel 6.4 aus dem Gutachten von Ao Univ.-Prof. Dr. med. Peter Lercher)

Normen definieren, wie es scheint, nur einen Mindeststandard. Da diese Thematik im Detail sehr umfangreich ist, werden sie demnächst einen eigenen Abschnitt zum „Stand der Technik“ auf dieser Website finden.

Umsetzung der Maßnahmenkataloge, die in beiden Gutachten angeführt sind

Update vom 27.11.2015: siehe „News

Um die gegenständliche Diskussion auf eine neutrale Basis zu stellen, hat der Bürgermeister der Stadt Graz im Dezember 2013 die HGL beauftragt, ein Gutachten erstellen zu lassen.

Ursprünglich für März 2014 angekündigt, ist nach nunmehr fast zwei Jahren das Gutachten fertiggestellt. Es liegt der BI vollinhaltlich vor.

Von den beiden Gutachtern wurden Maßnahmenkataloge zur Verbesserung der Situation erstellt, die es umzusetzen gilt.

Transparenz

Update vom 27.11.2015: siehe „News

Wir fordern einen offenen und transparenten Umgang mit allen dieser Thematik zugrundeliegenden Daten und Informationen. Auch wenn z.B. die Holding Graz Linien (kurz: HGL, als Betreiber dzt. Hauptansprechpartner) als privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen auftritt und viele vorliegende Informationen als „interne Daten“ behandelt und erst nach „interner Abstimmung“ veröffentlicht, so ist und bleibt der Eigentümer doch eine öffentliche Körperschaft, direkt oder indirekt vertreten durch den Bürgermeister.

Eine zielführende Diskussion und Lösung im Sinne einer „Bürgerbeteiligung“ wird erst möglich, wenn alle wichtigen Informationen „ungefiltert“ vorliegen und nicht bereits im Vorfeld von einzelnen Interessenspartnern als „nicht zutreffend“, „irrelevant“ oder „unbegründet“ etc. dargestellt oder weggelassen werden.

Siehe Links zum Thema „Umweltinformationsgesetz“

Messstellen und Messdaten

Ein kurzer, aber ganz wesentlicher Punkt, betrifft die Ergebnisse der Messstellen.

Derzeit ist in der Sackstraße eine Dauermessstelle eingerichtet. Die erhobenen Daten sind, obwohl zur Beurteilung der Situation durch unabhängige Experten unbedingt notwendig, nicht öffentlich zugänglich (siehe auch die Ausführungen zum Thema Tranparenz).

Außerdem werden, soweit zur Zeit bekannt, nur die Immissionen (z.B. Auswirkungen auf Gebäude), die nur einen Teil der zur Beurteilung der Gesamtsituation notwendigen Parameter darstellen, erhoben. Die Emissionen, die eine vorbeifahrende Straßenbahn aussendet und die das Gesamtbild vervollständigen würden, wurden bis jetzt noch nicht erhoben (Jede Immission kann auf einen oder mehrere Emittenten zurückgeführt werden).

Überwachung des laufenden Betriebs

Da durch nachträgliche Änderungen die konstruktiven Nachteile und Mängel schwer bis gar nicht zu beseitigen sind, sind ergänzende Maßnahmen im operativen Betrieb erfoderlich.

Damit diese eine maximale Wirkung erzielen können, fordern wir eine laufende Überwachung an unterschiedlichen Stellen, falls erforderlich, durch unabhängige Stellen.

Zukünftige Ausschreibungen

Da die momentane Sitation, auch wenn versucht wird dies anders darzustellen, sich eher als unvorhergesehenes Ergebnis darstellt, das nicht das Ergebnis eines optimalen Beschaffungsvorganges sein dürfte (versuchter Vertragsausstieg, Nachbesserungen), fordern wir auch, von weiteren Investitionen (Neuanschaffungen und eventuelle Verlängerungen) in anscheinend ungeeignete Fahrzeugtypen abzusehen und den Bewertungskatalog für zukünftuge Beschaffungsvorgänge um die Punkte „Laufruhe“, „Betriebsemissionen“ oder „Umweltverträglichkeit“ zu ergänzen.

Momentan gibt es nur die Information, dass ca. 250 Kriterien in die Bewertung eingeflossen sind, aber nicht welche. Daher auch an dieser Stelle eine Vermutung: dass die oben genannten Kriterien anscheinend vergessen wurden.

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