Kategorie-Archiv: Schriftverkehr

28.01.2017 – Brief an den Bürgermeister – unbeantwortet

Die BI richtete einen Brief an den Grazer Bürgermeister, ist doch die Variobahn die größte Investition der Stadt Graz und der Bürgermeister auch mitverantwortlich, dass die Variobahnen angeschafft wurden. Bis jetzt keine Reaktion.

Die BewohnerInnen wollen wissen, was der Bürgermeister im Falle einer Wiederwahl für Lösungsvorschläge hat, den Zustand der Lebensqualität „wie vor Inbetriebnahme der VB wiederherzustellen“, wie es Maßnahme 1 im Gutachten fordert.

Oder schädigt der Bürgermeister vorsätzlich die Gesundheit seiner Bürger?

Von einem Bürgermeister, der gewählt werden will, erwartet man sich zumindest eine Antwort. Sonst sind wohl die Schlagworte im Wahlkampf nur leere Worte, wie beispielsweise
„Nagl wählen – Graz in guten Händen“ etc.

Er sollte sich vielmehr ein Beispiel an Mainz nehmen, wo die VB auch große Probleme macht und unter anderem wie in Graz für Erschütterung und Lärm sorgt. Dort wird u.a. die CDU initiativ und in vielen, örtlichen und überregionalen, Zeitungen und auch im Fernsehen wird davon berichtet. Die Berichte dazu sind gut recherchiert und damit hilfreich für die BewohnerInnen.

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26.03.2015 – Antrag zur dringlichen Behandlung durch den Gemeinderatsklub der KPÖ betreffend Variobahn

Am 26. März 2015 stellte der Gemeinderatsklub der KPÖ einen Antrag zur dringlichen Behandlung betreffend Variobahn. Ein umfassender Informationsbericht und die Beantwortung von sieben Fragen durch den Beteiligungsreferenten, den zuständigen Stadtrat und die Holding Graz wurden beantragt.

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31.10.2012 – Brief von Univ.-Prof. Marth an Bürgermeister Nagl

Aus humanmedizinischer Sicht stellt die Gesundheit des Menschen ein absolut zu schützendes Gut dar.

Es sind somit Bedingungen zu erzielen, die weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden des Menschen einschränken. Es gilt den Personenkreis zu erfassen, der durch vorliegende Gegebenheiten betroffen sind und es ist jenes Risiko zu schätzen, durch deutlich fühlbare Erschütterungen und störendem Körperschall eine Einschränkung der Gesundheit und des Wohlbefindens zu erleiden.

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20.09.2012 – Anfrage betreffend politische Zuständigkeit

GR.in Mag. Bauer stellt folgende Anfrage:
Die Variobahn mutiert zu einem Dauerthema und das seit 2007. Es werden Straßenbahnen angeschafft und die Anschaffung bejubelt. Dann kommen im Frühjahr 2010 die ersten Garnituren und es donnert, vibriert und lässt GrazerInnen während der Betriebsstunden nicht schlafen.

… auch der Lieferant wird – zumindest verbal – scharf in die Pflicht genommen. Bessere Räder sollen entwickelt werden, weitere Dämpfungen eingebaut werden, neue Schienen verlegt, denn das bringt Verbesserungen und wunderschöne Informationensfolder für die AnrainerInnen werden erstellt. Und es wird andauernd gemessen.

Anfrage

  • Wer in der Stadtregierung ist politisch für der/die Fragen der Variobahn zuständige Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für die AnrainerInnen bzw. für die Mitglieder des Gemeinderates? Oder ist die Variobahn ein „verantwortungsfreier“ Raum?
  • Wer trägt dafür Verantwortung, dass sämtliche Messdaten und Verbesserungswerte der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden?
  • Wer trägt dafür Verantwortung, dass die Stellungnahme der Volksanwaltschaft in die weiteren Überlegungen miteinfließt? Und wurde überhaupt bereits auf die Stellungnahme der Volksanwaltschaft reagiert?

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05.07.2012 – Schreiben des Volksanwalts

Die Volksanwaltschaft ist der Auffassung, dass genannter Bescheid auf Grund der mangelhaften Schlüssigkeitsprüfung des Gutachtens rechtswidrig ist.

Im Prüfungsverfahren hat die Volksanwaltschaft festgestellt, dass ein Missstand in der öffentlichen Verwaltung vorliegt, weil die eisenbahnrechtliche Bauartgenehmigung für das Projekt „Variobahn Graz“ mit Bescheid des Landeshauptmannes für Steiermark vom 17. Februar 2010, GZ FA18E-81.50-131/2009-6, erteilt wurde, ohne dass eine ausreichende Schlüssigkeitsprüfung des in dem – mit dem in Rede stehenden Bescheid abgeschlossenen – Bauartgenehmigungsverfahren vorgelegten Gutachtens im Sinne des § 32a Abs.3 Eisenbahngesetz 1957 vorgenommen wurde.

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18.05.2012 – Stadtrechnungshof – Prüfbericht betreffend Ankauf der Variobahn

Prüfbericht gemäß § 98 (6) Z. 1 Statut der Landeshauptstadt Graz iVm. § 13 (2) Z. 1 GO des StRH betreffend den Ankauf der „Variobahn“

Vorakt: GZ: STRH 13538/2009

Beschaffung und Einsatz von 45 Niederflurstraßenbahnen für den Fuhrpark der Grazer Verkehrsbetriebe

Diesem Prüfungsbericht liegt der Stand der vorliegenden Unterlagen und Auskünfte bis zum 15.Mai 2012 zu Grunde.

Prüfbericht als PDF (signiert)
alternativ: Link der Stadt Graz

13.03.2011 – Fragen an den Gemeinderat betreffend Variobahn

Die Variobahn erschüttert uns betroffene AnrainerInnen der Linien 4 und 5 nun seit rund
einem Jahr im wahrsten Sinne des Wortes. Was in den Zeitungen als „Die Variobahn ist lauter“ beschrieben wird, bedeutet übersetzt massive und unzumutbare Erschütterungen
(Sekundärschall) und erhöhten Luftschall. Von einem unabhängigen Technischen Büro wurden bis zu vierfach höhere Erschütterungen in unseren Gebäuden im Vergleich zum zehn Jahre alten Cityrunner (Bombardier) gemessen.

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11.03.2011 – Variobahn – Fragen an den Stadtrechnungshof

Da Bitten und Beschwerden bei der Holding Graz GmbH hinsichtlich des unzumutbaren Lärms, Rumpelns, Quietschens und insbesondere der bauschädigenden Erschütterungen, verursacht durch die Variobahnen, bislang keine qualitativen Verbesserungen ergeben haben, werden die Fragen, die  bereits mehrfach an die Holding Graz GmbH gerichtet wurden, die aber bislang in keiner Weise beantwortet wurden, an den Stadrechnungshof gestellt.

Der Brief als PDF