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Wie (gesundheits)verträglich ist der Variobahnbetrieb für die Anwohner?

Das Problem:  Erschütterungen und Gebäudeschwingungen – besonders stark bei Weichen – führen zu hohen Sekundärschallbelastungen

Sekundärschall ist das Produkt von Gebäude-Schwingungen in den Wohnräumen, ausgelöst durch einen außerhalb des Hauses zugeordneten Verursacher – z.B. Straßenbahn.

Sekundärschall ist kaum hörbar, durchdringt jedoch Menschen und Gegenstände im tieffrequenten Schwingungsbereich, und wird als Dröhnen unangenehm wahrgenommen; Gläser klirren, Fenster scheppern.

Der Sachverhalt

2007 konnte auch die Stadt Graz durch die Holding Graz Linien als neuer Kunde (Anm.: für die Variobahn) gewonnen werden. Bis zum Jahre 2015 sollen nach Graz insgesamt 45 Variobahn-Wagen (VB) in mehreren Tranchen geliefert werden. … Dabei sind Probleme hinsichtlich deutlich höherer Erschütterungen und Schallemissionen gegenüber den bisherigen Straßenbahngarnituren der Grazer Linien aufgetreten, welche seit Beginn 2011 gemeinsam mit dem Lieferanten Stadler untersucht wurden. Als Ergebnis der Untersuchung wurden folgende Maßnahmen zur Senkung des Vibrations- und Geräuschpegels beschlossen:

  • Weichere Primär- und Sekundärfedern im Lauffahrwerk
  • neue Räder mit weicherer Dämpfungscharakteristik und einem neuen Tilgersystem in Form dynamischer Dämpferelemente
  • sowie Austausch der Metallelemente der Anlenkung gegen Polyurethan-Elemente

Das erste derart nachgebesserte Fahrzeug wurde bis Frühjahr 2012 erprobt, bei Bewährung werden sollten alle Grazer Variobahn-Wagen entsprechend umgerüstet bzw. geändert ausgeliefert werden.

aus Wikipedia: Variobahn (Abschnitt über Graz), Stand 5. August 2015

weitere Details

10. April 2010 – die erste Variobahn ist im Einsatz und seit diesem Zeitpunkt gibt es Beschwerden der Anwohner über negative Auswirkungen, auch auf die Gesundheit, durch den Variobahnbetrieb. Zuerst an den 4er + 5er-Linien, dann auch in der Jakoministraße, Radetzkystraße, Leonhardstraße, Burenstraße, Herrgottwiesgasse, Eggenbergerstraße u.a.

2012 befundet die Volksanwaltschaft (damals Kostelka), daß der Zulassungs-Bescheid für die VB rechtswidrig erfolgte. Die VB entspricht nicht dem Stand der Technik, so wie es im Eisenbahngesetz vorgeschrieben ist. Das ganze Bewilligungsverfahren war obendrein auch verfassungswidrig.

Der Stadtrechnungshof hat ebenfalls sehr kritische Aussagen zur Kaufentscheidung für die Variobahn gemacht: u.a. wurde der Zustand des Grazer Schienennetzes nicht berücksichtigt.

Reaktionen der Holding Graz Linien und der Politik

2014 wird eine umfangreiche LANGZEITMESSUNG über die Auswirkungen der Gebäudeschwingungen auf die Gesundheit der Anwohner durchgeführt – die Ergebnisse sollten Anfang 2015 veröffentlicht werden, sind jedoch, obwohl bereits mehrmals zugesagt, noch immer ausständig.

Laut eigenen Angaben arbeitet die Holding Graz Linien an der Verbesserung der Radtechnik und des Federmassesystems.

Inzwischen erfolgt eine bedenkenlose

  • Taktverdichtung
  • die Rücknahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen an sensiblen Punkten
  • Inbetriebnahme weiterer VB ohne UVP

Fragen, die auf Antworten warten

  • Wurde in der Ausschreibung auf bessere Werte, als die (anscheinend minimalen) Normwerte verzichtet? Wenn ja, warum?
  • Warum wurden 45 Variobahnen ohne Probebetrieb beschafft?
  • Warum wurde wurden 100Mio € investiert ohne sorgfältige Prüfung technischer und gesundheitlicher Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner?
  • Warum ist es nicht möglich die Variobahn auf den technischen Stand des Cityrunners zu bringen?
  • Stimmt der Kaufentscheid „geringste Kosten/Fahrgast“ für die Variobahn heute noch, unter der Berücksichtigung der erhöhten Instandhaltungskosten für das Schienennetz?
  • Warum wird keine Rückabwicklung wegen Nichterfüllung überlegt?

Unser Appell an die Politik: tun Sie etwas für uns und informieren Sie uns!

  • Unsere Forderung ist die Wiederherstellung eines normalen Zustandes, wie er mit anscheinend ausgereifter Technik, vor 2010 Standard war.
  • Eine Verschlechterung gegenüber dem Cityrunner (ebenfalls ein neueres Modell) ist inakzeptabel
  • Wie sieht die kommunalpolitische Vision und Strategie zu diesem Thema aus?

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