Kategorie-Archiv: Allgemein

11.10.2022 – BI trifft Politik und Holding Graz (Linien)

Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative (BI) trafen sich am 11.Oktober mit Vertreterinnen und Vertretern der Grazer Politik und der Holding Graz (Linien).

Die Verkehrsstadträtin und Bürgermeisterstellvertreterin Mag. Schwentner hatte dazu auf Anfrage der BI eingeladen, um einander näher kennen zu lernen.

Die Gemeinderatswahl ist nun über ein Jahr her und die Verantwortungsbereiche wurden gemäß Wahlergebnis und Koalitionsvereinbarung in der Stadtregierg neu verteilt.

Begleitet wurde die Verkehrsstadträtin von Dr. Neuhold, als Referent für Mobilität, sowie GR Lenartitsch und Dr. Wehap für die Bürgermeisterin. Seitens der Holding Graz nahmen der Vorstandsdirektor der Holding Graz Mag. Perz und der Betriebsleiter Straßenbahn, DI Rath, an diesem Treffen teil.

Schwerpunkte waren ein Rückblick, beginnend mit 2010 – insbesondere die Probleme der Hauserschütterungen durch die Variobahn und die teilweise suboptimalen Gleisadaptionen.

Ebenso war die Zukunft, betreffend Neubestellung von Straßenbahngarnituren, ein wichtiges Anliegen: Nämlich, dass es zu keinen neuerlichen Problemen durch Erschütterungen und Sekundärschall wegen ungeeigneter Fahrzeugtypen kommen darf.

Da von den in Frage kommenden Anbietern jeweils ein Testfahrzeug in Graz fuhr, blicken die VertreterInnen der BI aufgrund der Beobachtungen vorsichtig optimistisch in die Zukunft – hoffentlich bringt diese ein weniger durch Erschütterungen belastendes Leben für die ca. 20.000 betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in den bestehenden und zukünftigen »Schienenstraßen« von Graz.Siehe auch: »FAQs zum Betrieb« auf Seite 17 des offiziellen Folders – Download als PDF

04.10.2022 – Zweite Straßenbahn-Trasse durch die Innenstadt

Die neue Bim-Trasse durch die Innenstadt – Radetzkystraße-Neutorgasse-Belgiergasse-Vorbeckgasse – betrifft auch die Lebensqualität der anwohnenden Menschen.

Wird der Aufbau des Straßenquerschnitts dazu beitragen, die bekannten „Qualitäten“ der Variobahn so zu minimieren, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der Wohnqualität kommt – durch Lärm, Erschütterungen und Schlafstörungen?

Die Qualität des öffentlichen Schienenverkehrs wird daran gemessen werden, ob die heute
anwohnende Bevölkerung auch in Zukunft dort wohnen wird oder wegzieht. Hier lastet eine große Verantwortung auf den Schultern der politischen VertreterInnen im Rathaus und den Planern und Planerinnen in der Holding.

Die Bauarbeiten der Innenstadtentflechtung beginnen im Herbst 2022

  1. Ab Jänner 2023 startet zwischen Jakomini- und Andreas-Hofer-Platz die erste Bauphase.
  2. Ein Jahr später folgt die für elf Monate anberaumte Erneuerung der Tegetthoffbrücke.
  3. Zuletzt wird der Abschnitt Belgier- und Vorbeckgasse gebaut, bevor ab November 2025 die ersten Straßenbahnen über die neue Strecke fahren werden.

Mit der Innenstadtentflechtung werden auch neue Geh- und Radwege entstehen und neue Bäume
gepflanzt.

23.03.2020 – Stand der Dinge und Aktualisierung der Website

Am 10. April 2010 wurde die erste Variobahn in Graz in Betrieb genommen.

Das ist nun bald 10 Jahre her. An den von uns immer wieder aufgezeigten Belastungen für die Anwohner/innen hat sich nicht viel geändert. Gibt es an einer Stelle Verbesserungen, weil z.B. Gleise und/oder Weichen getauscht werden, gibt es an anderen Stellen wieder Verschlechterungen. Sei es durch Abnützungen und/oder Witterungsbedingungen bzw. mangelnde Gleispflege.

Das ist z.B. am Jakominiplatz relativ kleinräumig und überschaubar zu beobachten. Kaum ist das Rumpeln am Anfang der Reitschulgasse, bei der Einfahrt in die Wendeschleife vor dem ehemaligen Steirerhof, durch eine umfangreiche Sanierung behoben, tritt das gleiche Rumpeln am Anfang der Jakoministraße (Ecke Jakominiplatz, Steinfeldhaus) auf. Einen ähnlichen Zustand haben auch wieder die Gleise/Weichen beim Fußübergang Jakominiplatz/Eisernes Tor.

Wie es scheint, gibt es (mit dem derzeitigen Wagenmaterial) keine definitiven Lösungen. Wie es sich dann mit den neuen, noch anzuschaffenden Straßenbahnen verhalten wird, bleibt abzuwarten.

Aus diesem Grunde weisen wir darauf hin, dass die Website nicht mehr laufend aktualisiert wird!

Die Website ist aber jedenfalls bis auf Weiteres stets aktuell (!), da die bisher beschriebenen Phänomene/Zustände die gleichen bleiben – nur wandert ein Teil davon im Laufe der Zeit im Stadtgebiet herum …

 

16.08.2019 – Standpunkte der BI-Straßenbahn betreffend Ausbaupläne des Grazer Straßenbahnnetzes

Die Ausbaupläne, die mit dem „Straßenbahn-Paket für Graz“ präsentiert wurden, lassen auf eine Verdoppelung des Streckennetzes und der Anzahl der Fahrzeuge schließen.

Die Erfahrungen mit der letzten Großinvestition betreffend Straßenbahn-Fuhrpark rufen daher die Betroffenen und zunehmend auch die noch nicht Betroffenen, die zukünftig an einer Straßenbahnlinie wohnen und leben werden, auf den Plan (Linien durch die Neutorgasse, Richtung Reininghaus, Gösting und vom Hauptbahnhof über Keplerstraße, Geidorfplatz bis zur Universität etc.).

Es ist auf jeden Fall sicherzustellen, dass sich eine unnötige Verschlechterung der Lebensqualität nicht wiederholt und diese unter Umständen sogar noch ausgeweitet und/oder verschlimmert wird.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, kombiniert mit dem aktuellen Stand der Normen, sind im konkreten Fall kein geeignetes Instrumentarium, einen derartigen Beschaffungsvorgang zu begleiten.

Während bei der (internationalen) Eisenbahn das vorbeirollende Wagenmaterial vorgegeben ist und man keinen Einfluss auf seine Zusammensetzung hat, hat man diesen bei der Straßenbahn sehr wohl. Es rollt ständig, in einem geschlossenen Kreislauf und in kurzen Perioden, dasselbe Material vorbei und man kann stark störende Garnituren eliminieren oder, was natürlich besser ist, erst gar nicht kaufen.

Mangels passendem Regelwerk im Eisenbahngesetz empfiehlt die BI deshalb ein vergleichendes, experimentelles Prüfverfahren zu definieren, das alle Bewerber durchlaufen müssen.

Aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren mit der sogenannten „kapriziösen“ VB (Zit. Prof. Flesch 2019), ergeben sich folgende Forderungen:

Ausschreibung in Form eines mehrstufigen Verhandlungs-, Auswahl- und Zuschlagsverfahrens

  • Redepflicht des Anbieters, ob das Fahrzeug generell für Graz geeignet ist.
  • Testfahrten der Straßenbahnen, die in die engere Auswahl kommen (wurde von der Politik und Holding zugesagt). Diese müssen unter realen Grazer Bedingungen stattfinden.
  • Bei den Testfahrten ist eine genaue Messplanung vorzusehen, damit alle Situationen analysiert werden können.
  • Es sind ganzjährige Bedingungen im Vorfeld zu analysieren.
  • Vergleichende Messungen von Erschütterung und Lärm bei Variationen von Parametern wie:
    – Beladung
    – Geschwindigkeit
    – Zustand der Räder (neue Räder, Räder mit Abnutzungserscheinungen, Flachstellen)
    – Umweltbedingungen (Lufttemperatur, Bodentemperatur, Feuchtigkeit etc.)
    – Diverse Verschmutzungsgrade des Schienenwegs
    – Weichen, Schienenstöße
  • Weiters ist besonders das Brems- und Beschleunigungsverhalten zu beurteilen. Es ist besonders für den Insassenschutz wichtig. Besonders ältere Fahrgäste sind wegen ruckelndem Brems- und Beschleunigungsverhalten sturzgefährdet.
  • Um kundenfreundlicher zu sein braucht es ausreichend Haltegriffe und -stangen.
  • Klare Definition von Garantiewerten (Lärm, Erschütterung etc.), Haftung, Gewährleistung, Pönale, ev. Rückabwicklung, Servicetätigkeiten im Auftragsvertrag sowohl für den Auftragnehmer als auch für das ausschreibende Technische Büro.
  • Die Messungen sind von einem international anerkannten neutralen Ingenieurbüro, nach letztem Stand der Technik, durchzuführen. Die gewonnen Ergebnisse sind zu veröffentlichen und die Rohdaten allen Interessierten im Verkehrsauschuss, den interessierten Betroffenen sowie zu Forschungszwecken auch an interessierte Institute der TU zur Verfügung zu stellen.
  • Zur Entscheidungsfindung soll der Dialog mit den Experten der BI gesucht werden.
  • Die Möglichkeiten der Einbindung in EU-weite Forschungsprogramme wäre ins Auge zu fassen.

Definition des Messprogamms

  • Der Luftschall ist in 1,2m Höhe und in 7,5m Entfernung von der Gleismitte zu messen. Die Erschütterungen sind direkt am Gleis und in einer gewissen Entfernung an der Straßenoberfläche zu messen, z.B. 5 m vom Gleis entfernt.
  • Dies mit verschiedenen Fahrgeschwindigkeiten, z.B. 20, 40 und 60km/h. Die Geschwindigkeiten sind mit einem Lasersystem zu erfassen und zu protokollieren.
  • Der Luftschall ist von 20Hz bis 20kHz zu messen.
  • Der Körperschall von 10Hz bis 5 kHz.
  • Darzustellen sind die Messwerte als Frequenzspektrum – als Schmalband- und Terzspektrum, sowie als Zeitsignal für Luft- und Körperschall.
  • Der Körperschall ist als Schwingschnelle, d.h. Schwinggeschwindigkeit, darzustellen, über den vorhin festgelegten Frequenzbereich, gemeinsam mit dem Zeitsignal.
  • Den Anbietern ist vorzuschreiben, dass ihre Straßenbahnen in Bezug auf Luft- und Körperschallanregung unter den Werten der CR liegen müssen!

Diese Punkte bzw. Forderungen wurden am 3. Juli 2019 vor dem Verkehrsausschuss des Grazer Gemeinderats präsentiert.

10.10.2018 – Petition des Grazer Gemeinderats an das Parlament

Die Grazer Gemeinerats-Petiton vom 14. Juni 2018 wurde am 16. Oktober 2018 vom NR-Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen an den Verkehrsminister weitergeleitet.

Untenstehend der Link zu der im Petitionsausschuss des Parlaments eingebrachten Petition, betreffend unsere Gesundheit und Lebensqualität an der Straßenbahn.

Für die Gesundheit der Anrainerinnen – Straßenbahnen raus aus dem Eisenbahngesetz!

Text der Petition als PDF

Wir konnten die aktive Unterstützung von zwei Nationalrätinnen, NR Verena Nussbaum (Region Graz) und NR Munar Duzdar, für diese Initiative unseres Grazer Gemeinderats an das Parlament gewinnen.

Die Petition richtet sich an den Nationalratspräsidenten zur weiteren Behandlung im Plenum. Unser Ziel ist, dass sich der Verkehrsminister schließlich dafür einsetzt, die Grenzwerte für den Erschütterungsschutz bei neuen Straßenbahnen im Eisenbahngesetz im Interesse unserer Gesundheit und Lebensqualität nachzubessern. Davon profitieren auch die BürgerInnen in anderen österreichischen Städten mit Straßenbahnen.

10.08.2018 – Flachstellen – Problem ungelöst

Seitens der Holding Graz Linien wird seit 2012 immer wieder kommuniziert, an der Einrichtung einer Messstelle für die automatische Erkennung von Fahrzeugen mit einer Flachstelle zu arbeiten, um solche Fahrzeuge umgehend für die notwendigen Wartungsarbeiten einziehen zu können.

Die Ergebnisse im laufenden Betrieb zeigen ein anderes Bild: Trotz mehrfacher Hinweise von verschiedenen Bewohnern an die Holding Graz Linien bereits Freitag Früh, fuhr die schadhafte Bahn den ganzen Tag und am Samstag gleich wieder ab Betriebsbeginn.

Fällt das den Fahrern bzw. Fahrerinnen der Straßenbahnen nicht auf?

Anmerkung: Flachstellen sind weder für das Fahrzeug noch für die Schienen ein »optimaler Zustand«.

Siehe auch: Beschreibung und Auswirkungen von Flachstellen

14.06.2018 – Das Thema »Straßenbahn« im Gemeinderat – 2

Wir freuen uns, dass der Gemeinderat unsere Anliegen, die wir schon lange vertreten, unterstützt und nun ein wichtiger Schritt erfolgen kann, damit die urbane Lebensqualität erhalten bleibt und das Regelwerk für den öffentlichen Verkehr auf zeitgemäße Grundlagen gestellt wird. Zu groß sind mittlerweile die Unterschiede in der Konstruktion (Niederflurfahrzeuge) und die daraus resultierenden Probleme für das Umfeld des laufenden Betriebs (innerstädtischer Bereich, Wohngebiete). Wir hoffen, dass dadurch in Zukunft die bekannten Probleme bei Neuanschaffungen und Erweiterungen des Streckennetzes vermieden werden können.

Details zu diesem Thema: Neuausrichtung der Emissionswerte

Dringlicher Antrag angenommen: Petition an Verkehrsminister – Straßenbahnen brauchen eigenes Regelwerk im EisbG

Die starke Lärmentwicklung der Variobahnen ist SPÖ-Gemeinderätin Anna Robosch ein Dorn im Auge. Diese entspricht zwar allen Ö-Normen, allerdings sieht Robosch in den Normen selbst eine Unschärfe: es wird nämlich dort nicht zwischen Eisenbahnen und Straßenbahnen unterschieden. Für Robosch völlig unverständlich und ein Anlass, eine Petition an die Bundesregierung und den zuständigen Infrastrukturminister Norbert Hofer verfassen zu wollen. Dieser soll eine Novellierung des Eisenbahngesetzes (EisbG) in Angriff nehmen und die oben genannte Unschärfe beheben. Dadurch sollen Straßenbahnen ein eigenes Regelwerk erhalten und auch realistische Obergrenzen in Bezug auf Erschütterungsemissionen erhalten.

Robosch konnte mit ihrem ursprünglichen Antrag alle Parteien außer den Grünen und den NEOS überzeugen. Der Antrag wurde angenommen.

Ein Abänderungsantrag der Grünen wurde von ÖVP, FPÖ, KPÖ, sowie der SPÖ abgelehnt.

Volltext auf graz.at

17.05.2018 – Das Thema »Straßenbahn« im Gemeinderat – 1

Fragestunde – GR-Sitzung vom 17. Mai 2018

Frage von Gemeinderat Ewald Muhr, SPÖ:
„Bist du bereit, eine BürgerInneninformation betreffend die bevorstehenden Sanierungsarbeiten der Straßenbahn im Bereich der Hartenaugasse/Leonhardstraße (Haltestelle Reiterkaserne) durchzuführen und darüber hinaus dich für bauliche Maßnahmen analog jener bereits durchgeführten im Bereich des LKH einzusetzen, um die Belastungen der betroffenen AnrainerInnen zu mildern?“

Volltext auf graz.at

Antwort von Stadträtin Elke Kahr, KPÖ:
„Ich kann das kurz machen: Ja, sehr gerne. Es sind an mein Büro auch schon AnrainerInnen mit diesem Anliegen herangetreten, weshalb wir schon Kontakt mit den Graz-Linien aufgenommen haben. Gemeinsam mit Herrn Bezirksvorsteher Molnàr werden wir im Juni dazu einladen, noch bevor die Arbeiten beginnen.“

Quelle: Fragestunde – Gemeinderatssitzung Graz Mai 2018 – Stadtportal der Landeshauptstadt Graz, zweiter Eintrag

Dringlichkeit abgelehnt: Lärm und Erschütterungen messen

Nachdem der erste Abschnitt der Straßenbahnlinie 1 ausgebaut wurde, gab es Beschwerden der AnrainerInnen der Bim-Route über gestiegene Lärmbelästigung. Laut Holding Graz Linien gäbe es aber nicht mehr Lärm, sondern „anderen“ Lärm. Da nun bald die Arbeiten am nächsten Teilabschnitt der Linie 1 starten, machte SPÖ-Gemeinderat Ewald Muhr folgenden Vorschlag: Vor und nach der Trassensanierung sollen umfassende Vergleichsmessungen hinsichtlich Lärm und Erschütterungen für Variobahn und Cityrunner durchgeführt werden. Die Daten sollen den AnrainerInnen zur Verfügung gestellt werden und eventuell Grundlage zur weiteren Lärm- und  Erschütterungsvermeidung sein.

Muhrs Dringlicher Antrag wurde abgelehnt: Außer der SPÖ selbst fand keine Fraktion den Antrag dringlich

Volltext auf graz.at

Quelle: Dringliche Anträge – Gemeinderat Graz – Mai 2018 – Stadtportal der Landeshauptstadt Graz, fünfter Eintrag

26.04.2018 – Verkehrsstadträtin Kahr drängt auf Straßenbahnverlängerung

Vorbemerkung der BI: Diese Verzögerungen dürfen NICHT dazu führen, dass letztendlich die Variobahn verlängert wird, weil es dann „keine andere Möglichkeit mehr gibt“. Die Politik sei dazu an das Interview des damaligen Verkehrsstadtrats vom 2. Dezember 2015 erinnert, worin eine Verlängerung der Variobahn ausgeschlossen wird (siehe auch: Pressearchiv oder PDF).

Mit einer Verlängerung der Variobahn würde man die bekannten Probleme vergrößern und sich unter Umständen neue einhandeln.

„Eine Verlängerung der wesentlich jüngeren Variobahnen sei aufgrund ihrer Bauart nicht möglich. Ihre Motorisierung sei für zwei weitere Segmente, die in die Mitte der Züge eingehängt werden sollen, nicht ausreichend. Auch diese Module müssten daher motorisiert werden, was die Verlängerung unvertretbar teuer werden ließe und die Bahn zu schwer für Brückenüberfahrungen mache“.

Quelle: ViP Technikchef: Kauf der Variobahn war ein Fehler (letzter Absatz) bzw. Millionen-Investitionen für Potsdam.

Kleine Zeitung vom 26.04.2018

Druck vom Hersteller steigt: Graz muss heuer noch ordern. Aber Entscheidung über längere „Cityrunner“ wurde vertragt. KPÖ-Verkehrsstadträtin Kahr verliert langsam die Geduld. So auch die Grünen.

Die Holding Graz Linien dürfen sich über eine steigende Fahrgast-Nachfrage und bald ein größeres Straßenbahnnetz freuen. Die Stadt hat das Geld reserviert, das Land ebenso. Verkehrslandesrat Anton Lang (SP) will im Mai mit Minister Norbert Hofer (FPÖ) persönlich über Unterstützung des Bundes sprechen.

Am Mittwoch sollte ein anderes wichtiges Projekt „auf Schiene“ gebracht werden: der Auftrag an den Straßenbahnhersteller Bombardier für neue Mittelteile für die 18 Grazer „Cityrunner“-Tramways. Aber die Sitzung wurde vertagt.

Großaufträge

Über die „X-Large-Bim“ wird ja seit einer gefühlten Ewigkeit gesprochen, doch nun brennt der Hut: wegen des Tramnetz-Ausbaus und wegen der guten Auftragslage bei Bombardier. So wird das Wiener Werk in den nächsten Jahren 119 „Flexity“-Trams für die Bundeshauptstadt ausliefern. Obendrein könnte Wiener Know-how beim jüngsten Großauftrag gefragt sein: Aus Schweden kam im April die Order für 40 Regionalzüge.

Um 1/3 mehr Fahrgäste

Wird heuer kein Auftrag mehr erteilt, rollt in den nächsten Jahren keine „X-Large-Bim“ – das Werk ist ausgelastet. Dabei könnten die auf knapp 37 Meter verlängerten Fahrzeuge um ein Drittel mehr Fahrgäste transportieren. Kostenpunkt: jeweils 1,9 Millionen Euro.

Kahr macht Druck

Kein Wunder, dass KPÖ-Verkehrsstadträtin Elke Kahr auf eine baldige Entscheidung pocht. „Wir stoßen zu Spitzenzeiten an die Grenze und brauchen dafür Garnituren mit mehr Volumen.“ Den Takt weiter zu erhöhen, sei kaum möglich.

Die Verkehrspolitikerin erinnert noch an die Fahrgastprognosen: Demnach gehe man für das gesamte Stadtgebiet von Graz bis 2021 von 116 bis 140 Millionen Kunden jährlich aus. Und wächst der Großraum so weiter, könnten es bis zum Jahr 2030 zwischen 127 und 155 Millionen Fahrgäste sein.

„Midlife-Retrofit-Programm“ 

Das wissen Muhr, ihr Vorstandskollege Wolfgang Malik und die Stadtspitzen Siegfried Nagl (VP) und Mario Eustacchio (FP) natürlich,  aber zögern mit einer Zusage. Denn inklusive aller „Nebengeräusche“ – Umbau Remise, Werkstätten, Erneuerung von Zufahrten etc. – steigt der Aufwand für das „Midlife-Retrofit-Programm“ auf 47 Millionen Euro.

Die Grazer Grünen sind ebenso für die langen Straßenbahn-Garnituren: „Während der Bürgermeister und die Holding-Vorstände sich mit Gondeln und anderen Luftschlössern beschäftigen, bleiben zentrale Aufgaben, wie die Auftragsvergabe für die Straßenbahn-Mittelteile unerledigt liegen“, moniert der Grüne Klubobmann Karl Dreisiebner.

Kleine Zeitung | 26. April 2018 | Verkehrsstadträtin Kahr drängt auf „X-Large-Bim“ [Artikel, Online]

Weiteres zum Thema

Der Bund wird nicht ein Drittel der Kosten des Ausbaus des Grazer Tramnetzes übernehmen. Wer aber stemmt nun weitere 43,8 Millionen Euro?

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5416682/index.do

„Mir ist nicht bekannt, was eine Gondel bei der Schaffung von multimodalen Verkehrsknoten, also der Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel, mehr bringen würde als die Straßenbahn.“ Das sagte die Grazer Stadträtin Elke Kahr als Reaktion auf mediale Äußerungen von Verkehrsminister Norbert Hofer. Es scheint, als würde er ein Standseilbahn-Projekt bevorzugen. Damit wird indirekt auch eine mögliche Unterstützung seitens des Bundes verknüpft, kritisiert Kahr.

https://www.kpoe-graz.at/elke-kahr-bim-statt-gondel.phtml

16.03.2018 – Baustelle Reiterkaserne – ein Ausblick

Anmerkungen zum Thema aus der Fachliteratur:

In allen Fällen betreffend „Eisenbahnerschütterung“ ist ein vertieftes Verständnis der Vorgänge bei der Ausbreitung der Erschütterungen die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Lösung. Überdies wird ein Rechenmodell benötigt, mit dem man die komplexen Vorgänge der Erschütterungsausbreitung mit ausreichender Genauigkeit simulieren kann.

Es sind etwa zehn Faktoren zu berücksichtigen, um eine einigermaßen vernünftige Immissionsprognose zu erstellen.


Die Erschütterung im Gebäude berechnet sich dabei aufgrund der Erschütterung neben dem Gleis durch Multiplikation mit allen erforderlichen Faktoren.

Bestimmungsgleichung für die Erschütterung in Fußbodenmitte:

  • vj = Erschütterung in Bodenmitte eines Hauses
  • v0,j = Erschütterung ausgelöst durch beschleunigte Masse (Anmerkung: hier die Straßenbahn)

Sie erlaubt die Berücksichtigung folgender Einflüsse:

  • Fahrgeschwindigkeit (G)
  • Trasse-Typ (Ft)
  • Schienenbesonderheit (Fs)
  • Bodeneigenschaften im Gleisbereich (Fb)
  • Gebäudedistanz (r)
  • Freifeldabminderung (m)
  • Ankopplung Boden – Gebäude (Fa)
  • Deckeneigenfrequenz (Fd)
Quelle für Text und Grafik:
Erschütterungsausbreitung beim Schienenverkehr, Dr. A. Ziegler, S. 21 f.
http://www.z-c.ch/berichte-1.html

Anmerkungen der BI

Mit der Formel wird logischerweise auch aufgezeigt, welchen Einfluss die Holding Graz Linien (HGL) auf die Verbesserung der Schwingungsdämpfung bei Baumaßnahmen im Gleisbereich und im Regelbetrieb hat und sie sollte sich dieser Aufgabe auch annehmen (oben rot hervogehoben).

Hinweis: Die Einflussmöglichkeiten und Spielräume hinsichtlich v0,j sind leider durch die Typenentscheidung schon vergeben und die Ausgangslage ist nun um einiges verschlechtert.

Vertikale und horizontale Schwingungsisolation und moderne, den Fahrzeugtypen angepasste Weichen mit entsprechenden Herzstücken (Rillentiefe), die nicht zu zusätzlichen Erschütterungen bei jeder Überfahrt der einzelnen Weichenherzen beitragen (bis zu 30 Mal/Überfahrt – Linie 7 stadteinwärts oder Linie 1 stadtauswärts), werden erforderlich sein.

Ohne eine gewissenhafte Abstimmung, die ortsspezifische und gebäudespezifische Gegebenheiten berücksichtigt, wird es nicht zu einer wesentlichen Verbesserung kommen. Bereits minimale Abweichungen im Bereich von 1 – 2 Hz von den „Optimalwerten“ können bei dem nicht trivialen Wirkungsgefüge eines Masse-Feder-Systems schon über erfolgreiche Dämpfung oder „Resonanzkatastrophe“ entscheiden.

16.03.2018 – Baustellen – Erfahrungen und Ausblick

In den Sommermonaten stehen wieder einige Projekte betreffend „Straßenbahn“ auf dem Plan.

Hinweis: Die folgenden Ausführungen richten sich weder gegen die Straßenbahn an sich, noch gegen einen Ausbau des Straßenbahnnetzes. Kritisiert wird die Auswahl eines für den innerstädtischen Bereich anscheinend ungeeigneten Fahrzeugtyps und der Umgang der Stadt Graz und der Holding Graz Linien mit den daraus resultierenden Problemen. Die im Vergleich zu den übrigen Straßenbahntypen in Graz wesentlich höhere ungefederte Masse der Variobahn führt in zahlreichen Konstellationen zwangsläufig zu Problemen und unnotwendige Erhöhungen der Immissionen sind die Konsequenz.

„117,4 Millionen verleihen der Bim Flügel“, „Die Weichen sind gestellt“, „Bim auf Schiene“ – mit diesen Schlagzeilen informiert die Stadt Graz im BIG vom März 2018 über wesentliche Erweiterungen des Grazer Straßenbahnnetzes bis 2023. Soweit so gut. Wie zukunftstauglich und umweltverträglich sind jedoch diese Investitionen im Hinblick auf die urbane Lebensqualität der anwohnenden Bevölkerung in den Schienenstraßen? Ist „Urban Future“ eine leere Worthülse? Oder wird ernsthaft auch an einer technischen Qualitätsverbesserung des Schienen-ÖV in Graz gearbeitet?

Die vielfältigen Erfahrungen der vergangenen Jahre, die Anrainer der Grazer Straßenbahnlinien mit der Vorgehensweise der Holding Graz Linien haben, lassen einige Befürchtungen aufkommen.

Da es im Vorfeld keinerlei Informationen und Aufklärungsarbeit gibt, was genau geplant ist und wie sich die technisch mehr oder weniger evaluierten Maßnahmen auf die Wohnqualität auswirken werden, kann man nur daraus schließen, dass die Verantwortlichen der Holding Graz Linien selbst nicht wissen, was das Ergebnis sein wird. Oder man wagt es nicht, das Ergebnis im Vorfeld zu kommunizieren. Andere Erklärungen gibt es nicht – sehr bedenklich.

Abgesehen von den Problemen an den Bestandsstrecken, auf denen die Variobahn verkehrt, gibt es einige Beispiele, was bei „baulichen Maßnahmen und Verbesserungen“ der Holding Graz Linien schieflaufen kann:

  • Theodor-Körner-Straße
    Die Immissionen haben nach dem Neubau des Gleiskörpers und Maßnahmen gegen Erschütterungen zugenommen – eine Verschiebung der Frequenzen und eine wesentliche Verstärkung der Erschütterungen und des Lärms sind das Ergebnis.
  • Annenstraße
    Die Baumaßnahmen vor und bei der Unterführung haben dazu geführt, dass Erschütterungen und Sekundärschall auch in die Metahofgasse (auf die gegenüberliegende, abgewandte Seite des Häuserblocks) übertragen werden.
  • Jakominiplatz und Umgebung
    Der Austausch der Weichenanlage und Maßnahmen gegen Erschütterungen, haben auch hier zu einer Verschiebung des Problems in etwas tiefere, aber noch immer hör- und besser fühlbare Frequenzbereiche geführt. Die zu engen Kurvenradien im Bereich der Wendeschleife über die Schmiedgasse/Radetzkystraße führen, wenn von einer Variobahn befahren, ebenfalls zu starken Vibrationen.
  • Linie 1 – sogenannter „zweigleisiger Ausbau“
    Die Idee, auf den sanierten Streckenabschnitten zur Vermeidung von Weichen bei den Gegenverkehrsbereichen sogenannte „Zwillingsgleise“ einzusetzen, hat sich ebenfalls als Flop erwiesen. Für (im Optimalfall) minimale technische Vorteile verärgert man hunderte Anrainer, die nun durch eine atypische Variante der Schienenverlegung mit wesentlich höheren Schallimmissionen konfrontiert sind.

Die einzigen baulichen Maßnahmen, die anscheinend wirklich die Immissionen in ausreichendem Ausmaß reduziert haben, dürften die Maßnahmen im Bereich der Endstation der Linie 7 beim LKH gewesen sein. Welche Maßnahmen dort erforderlich waren, wurde nicht kommuniziert.

Jedenfalls sollten die Maßnahmen im Bereich der Reiterkaserne im Sommer 2018 und bei der angekündigten Neugestaltung der Gleisdorfergasse die gleiche Qualität haben. Umfangreiche Messungen und Analysen vor Ort werden notwendig sein, um eine aussagekräftige Immissionsprognose (auch wegen der Weichen) erstellen zu können.

Baustelle Reiterkaserne – ein Ausblick

Die physikalischen Grundlagen eines Teils der Probleme (Erschütterungen, Sekundärschall) bilden „Masse-Feder-Systeme“. Die Dimensionierung eines Masse-Feder-Systems ist eine umfangreiche Optimierungsaufgabe und  erfordert fundiertes und spezialisiertes Know-how. Noch aufwendiger wird die Abstimmung mehrerer solcher Systeme (Fahrzeug und Gebäude). Abstimmungs- und Ausführungsmängel in Zusammenhang mit Masse-Feder-Systemen lassen sich nachträglich, wenn überhaupt, meist nur unter immensem Aufwand beheben.

Schwingungsisolierung (schematische Darstellung)

Die Grafik zeigt als Beispiel, dass es im Bereich der Eigenfrequenzen von Holzdecken (die Standardkonstruktion im Altbau, größtenteils im Bereich 8 Hz bis 16 Hz) durch nicht sorgfältig abgestimmte Maßnahmen beim Gleisbau, zwangsläufig zu unerwünschten Wirkungen kommt. Denn eine Verminderung im höheren Frequenzbereich, kann eine überproportionale Verstärkung bei den tieferen Frequenzen mit sich bringen – noch immer in einem Frequenzbereich, auf den der Mensch empfindlich reagiert. Und je tiefer die Frequenz der Erschütterungen ist, desto weniger Abminderung erfolgt über die Entfernung, d.h. die Anzahl der Betroffenen wird größer.

Aus der Anrainersicht: Bauseitig gibt es keine Maßnahmen, die nachträglich eine Verbesserung bei Erschütterungen bringen, diese wären beim Hausbau vorzunehmen. Ein Einbau von Schallschutzfenstern o.ä. führt lediglich dazu, dass der Sekundärschall noch besser wahrnehmbar wird. Somit sind die Anrainer, die sich im konkreten Fall am Ende der Wirkungskette befinden, machtlos.

Es gilt auch in Graz der allgemein anerkannte Grundsatz: Erschütterungen und Sekundärschall-Immissionen sind an der Quelle zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Oder zwischen der Straßenbahn und den Wohnräumen, wenn beim Emissionsverursacher alle bisherigen technischen Maßnahmen mehr oder weniger nutzlos waren.

Normen und Zulassungsverfahren sollen und müssen  ein Mindestmaß an technischen Standards gewährleisten, Kompatibilität sicherstellen und eine aktive Gefährdung durch die Technik an sich ausschließen. Für die Beurteilung der darüber hinausgehenden „qualitativen“ Anforderungen, die für den Alltag zu berücksichtigen wären, sind die Normen nicht unbedingt geeignet und auch nicht gedacht. Normen sind auch keine Gesetze und müssen den aktuellen Stand der Technik nicht unbedingt wiedergeben und schließen bessere/höherwertigere Varianten natürlich nicht aus.

Auch wird die reale Betroffenheit der AnwohnerInnen durch die angewandten Methoden nicht adäquat abgebildet. Denn eine Eliminierung von Spitzenwerten bzw. „Ausreißern“, Bewertungen und Durchschnittsbetrachtungen, noch dazu auf Basis von Messwerten, die weder den Zeitraum eines ganzen Jahres noch die realen Betriebsbedingungen abbilden, können nur zu einer Diskrepanz zwischen „normgerecht“ und den tagtäglichen Wahrnehmungen führen (z.B. wenn man morgens um 05:00 Uhr schon durch eine  besonders „schlechte“ Straßenbahn geweckt wird, die vom vielleicht gerade noch akzeptablen Durchschnitt wesentlich abweicht).

Unter Laborbedingungen erfolgt die Zulassung – der laufende Betrieb erfolgt jedoch ganzjährig unter Realbedingungen: auch bei gefrorenem Boden, verunreinigten Schienen, mit Flachstellen der Räder und sonstigen Verschleißerscheinungen etc. Die Vermutung, dass einen nicht unerheblichen Teil des Jahres die Normwerte, auf die man sich beruft, nicht eingehalten werden, kann die Holding Graz Linien mit dem bisher veröffentlichten Datenmaterial nicht wiederlegen!

Akzeptanz wird damit sicher nicht erreicht. Das Zulassungsverfahren trägt auch nicht dazu bei, da anscheinend lediglich sichergestellt wird, dass alle Seiten eines eingereichten Dokuments vorhanden sind. Eine technische Überprüfung von Herstellerangaben ist in der Steiermark nicht vorgesehen. Auch mit allen möglichen (auch EU-weiten) politischen Lärmschutz- und Lärmvermeidungsprojekten und aufwendig erstellten Lärmkatastern passt das nicht zusammen.

Der „Stand der Technik“ wird ebenfalls immer wieder als Argumentationshilfe verwendet, für Fahrzeuge und Maßnahmen, die eben nicht diesem Standard entsprechen. Welches Gebiet, wenn nicht die „Technik“, steht für einen nachhaltigen Fortschritt, ständige Verbesserung und eine Erhöhung des Komforts in allen Lebensbereichen. Ein direkter Vergleich unterschiedlicher Entwicklungsstadien und -qualitäten der eingesetzten Fahrzeuge, wie sie im Grazer Straßenbahnnetz unschwer zu beobachten sind, macht jeden Unterschied noch offensichtlicher.

Generell gilt der Grundsatz: Alles was vermeidbar ist, ist zu vermeiden – man kann sich nicht auf eine Norm berufen, um vermeidbare Emissionen zu rechtfertigen.

Ein Beispiel – Baulärm. Dazu schreibt die Stadt Graz auf ihrer Website:

Bei der Einrichtung von Baustellen ist auf eine geringstmögliche Lärmbelästigung für die Nachbarschaft zu achten.

Graz Umwelt: Baulärm – gewerblich

Die Schallemissionsgrenzwerte sind Maximalwerte und es muss jeder unnötige Baulärm vermieden werden. Auf jeden Fall sind moderne und lärmarme Geräte einzusetzen – und eine Baustelle ist nur eine temporäre Einrichtung!

Ein weiteres Beispiel: auch wenn ein Kraftfahrzeug die geltenden Abgasnormen erfüllt, ist es nicht gestattet den Motor im Stand „warmlaufen“ zu lassen.

Paragraf 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG)

 „Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug (…) nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. (…) ‚Warmlaufenlassen‘ des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar.“

Für Experimente gibt es keinen Spielraum, denn dazu steht zu viel auf dem Spiel:

  • Wohnqualität im urbanen Raum, die für die nächsten Jahrzehnte (solange die Variobahn durch Graz fahren wird) vernichtet wird,
  • die Akzeptanz eines effizienten und komfortablen Verkehrsmittels, der Straßenbahn, und
  • beschränkte finanzielle Mittel, die mit teuren und fehlerhaften/mangelhaften Baumaßnahmen und Instandhaltungskosten höchst ineffizient eingesetzt werden.

Im Nachhinein mit simplen, logisch inkonsistenten PR-Texten die Situation schönzureden, finden wir nicht akzeptabel und schon gar nicht hilfreich. Und die Konsequenzen der ignoranten Auffassung, dass damit die physikalischen Gesetze „umgangen“ werden können, bekommen die Anrainer im Minutentakt präsentiert.

Baustelle Linie 1 – ein Ausblick

Auch das Argument, dass für zusätzliche/weitere Maßnahmen keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann nicht akzeptiert werden. Jeder, der sich mit Planung, Projektmanagement  und/oder  Qualitätsmanagement auseinandersetzt, weiß, dass Kosten für Fehler/Nachbesserungen umso höher sind, je später sie anfallen.

Fehlerkosten

Was in der Planungsphase noch als „Alternative“ oder „Konstruktionsvariante“ behandelt werden kann, führt nach der Auslieferung zu rasch zu Kostenbelastungen, die ohne weiteres den Wert des angeschafften Produkts übersteigen können, wenn unerwünschte und übersehene Eigenschaften nachträglich beseitigt werden sollen.

Wenn sich nachträglich herausstellt, dass Emissionen höher als erwartet ausfallen und in eher problematischen Frequenzbereichen liegen, und diese nur mit aufwendigen Maßnahmen nachträglich wesentlich reduziert werden können, dann hat das der Auftraggeber zu verantworten, falls wegen u.U. ungenauer oder fehlender Garantiebestimmungen nicht der Hersteller in die Verantwortung genommen werden kann. Stehen dafür keine finanziellen Mittel zur Verfügung, wurde, zusätzlich zum fehlenden Konfigurations- und Risikomanagement, ein weiterer Planungsfehler auf der finanziellen Ebene „eingebaut“.

Daher fordern wir, dass die geplanten Maßnahmen vollständig und transparent noch vor den Bautätigkeiten öffentlich kommuniziert werden. Auf eine sinnlose nachträgliche „Kommunikationsoffensive“ und FAQs (inkl. „Greenwashing“) können alle Betroffenen, auch im Sinne der Kosteneffizienz, jedenfalls verzichten.

16.03.2018 – Baustelle Linie 1 – ein Ausblick

Die Idee, auf den sanierten Streckenabschnitten zur Vermeidung von Weichen bei den Gegenverkehrsbereichen sogenannte „Zwillingsgleise“ einzusetzen, hat sich als Flop erwiesen. Für (im Optimalfall) minimale technische Vorteile verärgert man hunderte Anrainer, die nun durch eine atypische Variante der Schienenverlegung mit wesentlich höheren Schallimmissionen konfrontiert sind.

Ergänzend zu den Ausführungen im Artikel Baustellen – Erfahrungen und Ausblick, ist auch folgender Sachverhalt „Stand der Technik“, der zu berücksichtigen wäre: Wird eine kohärente Schallquelle verdoppelt, wie z.B. bei den Zwillingsgleisen, die, anders als normale zweigleisige Ausbauformen, durch die gemeinsame Schwelle verbunden ebenfalls mitschwingen, dann wird der Pegel um 6 dB erhöht, das ist eine 1,5 –fache Zunahme.

Daher ist die Aussage „Durch die neu gewählte Oberbauform kommt es zu einer leichten Zunahme der empfundenen Lautstärke nicht richtig.

Es müsste vielmehr heißen „Durch die neu gewählte Oberbauform, für die es bei der Holding Graz Linien bisher keine Erfahrungswerte gab, kommt es daher zu einer wesentlichen Zunahme des messbaren Lärmpegels!“

In Kombination mit der „höheren Geschwindigkeit“ gilt daher die Vermutung, dass die Immissionen unter Umständen mehr als doppelt so „laut“ sind, wie vorher …

Und die Holding Graz Linien stellt sich selbst die Frage (in den FAQs):

  • Welche Möglichkeiten der Lärmreduktion gibt es?

Und die mehr als unzureichende Antwort lautet:

  • Die Graz Linien achten auf eine gute Gleispflege und setzen die Schienenpflege fort (Schmieren, Schleifen). Und was nicht fehlen darf: Mit freundlichen Grüßen

Was z.B. der Unterschied zwischen Gleispflege und Schienenpflege sein soll, wird nicht erwähnt. Jedenfalls ist das kein „Maßnahmenpaket“, sondern eher schlicht die normale Instandhaltung, die man anscheinend a.) entgegenkommender Weise und b.) PR-mäßig fortsetzt.

Soll das im Klartext heißen: Es wird beim nächsten Abschnitt, in dem Zwillingsgleise verlegt werden, gleich weitergebaut, OHNE aus den Fehlern zu lernen UND auf weitere technisch mögliche Schallschutzmaßnahmen zu verzichten, sowohl im Abschnitt »Mariagrün – Kroisbach« als auch auf der Neubaustrecke?

Es gibt auch weitere Möglichkeiten!

27.02.2018 – Bochum – Erschütterungen wie in Graz

Die Ähnlichkeiten mit Graz sind unübersehbar, daher wieder einmal Bochum:
Auch in Deutschland ist man vom Zusammenspiel von Fahrzeug, Fahrweg, Geschwindigkeiten und Gebäudestrukturen überrascht – und will versuchen, die Variobahn umzurüsten … aktuell gibt´s abschnittsweise ein Geschwindigkeits-Limit von 10 km/h!

WAZ vom 26.02.2018

Erschütterungen am Haus

Die CDU-Fraktion trägt Beschwerden von Anwohnern in der Nähe des Bahnhofs Dahlhausen über die Vario-Bahnen der Linie 318 ins Gremium. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Dr.-C.-Otto-Straße 131 liegt nur wenige Meter von der Bahnlinie entfernt und drohe, so die CDU, durch die massiven Erschütterungen beschädigt zu werden. Des Weiteren berichten die Bewohner, dass bereits Teile ihrer Einrichtung beschädigt worden seien.

Die Verwaltung hat die Beschwerden an die Bogestra weitergegeben. Die räumt ein: Im Zusammenspiel von Fahrzeug, Fahrweg, Geschwindigkeiten und Gebäudestrukturen im Bereich der Endstelle BO-Dahlhausen S treten Beeinträchtigungen bei Anliegern auf. Dabei handelte es sich um Erschütterungen, die insbesondere in einem anliegenden Gebäude in Fachwerkbauweise wahrnehmbar waren.

Ursache: Schäden im Gleisbereich

Nach einem Ortstermin mit den Anwohnern wurden als Ursache Schäden im Gleisbereich, bauliche Gegebenheiten der dortigen Weiche und das Radfedersystem der Vario-Bahn in Verbindung mit tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten und der besonderen Gebäudestruktur in diesem Bereich erkannt.

Um dem entgegenzusteuern, wurde die Höchstgeschwindigkeit der Vario-Bahnen abschnittweise auf 10 km/h reduziert. Zudem wurden der Weichenantrieb durch eine Hydraulik ersetzt, zwei gebrochene Schienenstöße instandgesetzt. Kurzfristig wurde der Einsatz der Vario-Bahnen auf der Linie 318 auf ein Mindestmaß reduziert. Mittel- bis langfristig werden zudem Änderungen an den Bahnen vorgenommen. Die Vario-Bahnen, die in Betrieb sind, werden sukzessive umgerüstet. Endgültig abgeschlossen sein soll die Umrüstung in 2023.

Beschwerden über Bahnen häufen sich

Die Beschwerden über Lärm und Erschütterungen, die die neuen Vario-Bahnen erzeugen, häufen sich.

Die ersten Anwohner, die sich beklagten, waren die Langendreerer. Es folgten Nachbarn in Gerthe an der Endstelle der Linie 308/318 an der Schürbankstraße.

Link zur WAZ – Originalbeitrag vom 26.02.2018, als PDF

05.01.2018 – Schienenbonus – was ist das?

Beim Lärmschutz vor Schienenverkehrslärm bezeichnet der Schienenbonus einen bei der Bildung des Beurteilungspegels zu berücksichtigenden Korrekturfaktor.

Der Schienenbonus wurde 1993 aus Deutschland „importiert“ und 1:1 als Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Lärmschutzmaßnahmen bei Haupt-, Neben- und Straßenbahnen (Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung – SchIV ) BGBl. Nr. 415/1993, 1993 in den österreichischen Rechtsbestand übernommen – und, wie die weiteren Ausführungen zeigen werden, aber nicht wieder abgeschafft.

Hintergrund – in Deutschland

Nach der deutschen Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) von 1990 wurde bei der Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenverkehr ein um 5 dB(A) niedrigerer Wert angesetzt als beim Straßenverkehr. Damit waren Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen im Vergleich zum Straßenverkehrslärm erst dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Beurteilungspegel um 5 dB(A) höher lag.

Die Höhe des Schienenbonus wurde im Rahmen der 16. BImSchV politisch auf 5 dB festgelegt. In aktuelleren Lärmwirkungsstudien konnte diese geringere Störwirkung der Schienenverkehrsgeräusche nicht mehr durchgängig nachgewiesen werden. Das gilt insbesondere für nächtlichen Schienenverkehrslärm, wie unter anderem in Schlafstudien festgestellt wurde.

Die Konsequenz daraus – in Deutschland

Durch die Neufassung von § 43 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ab dem 6. Juli 2013 der Schienenbonus für neu eingeleitete Planfeststellungsverfahren für Eisenbahnen seit dem 1. Januar 2015 entfallen und wird Anfang 2019 auch für Straßenbahnen entfallen.

Die Abschaffung des Schienenbonus ist ein großer Schritt zum Schutz der Menschen an Schienenstrecken. Mein jahrelanger persönlicher Einsatz auf Bundesebene hat sich gelohnt. Denn es gibt keinen guten Lärm.

Minister Winfried Hermann MdL, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

28.12.2017 – Linie 1 – Ausbau und (neue) Probleme

Das Hauptthema der diesjährigen Bezirksversammlung in Mariatrost war der Straßenbahnausbau (2 x 500 m um € 6,4 Mio.) – und die damit verbundenen Probleme.

Hörbeispiel

Hörbeispiel – eine mögliche Variante

Das verstehen die Holding Graz und die Kleine Zeitung unter „zweigleisigem Ausbau der Linie 1“

Quietschender Lärm – Leserbrief aus der Kleinen Zeitung, 9. Februar 2018, Seiten als PDF.

Neue Schienen bewegen Mariatrost aus der Kleinen Zeitung, 18. Februar 2018.

Das Thema wurde auch mehrfach im Mariatrosterboten erwähnt. Hier zwei Auszüge:

Bezirksrat, Gemeinderat – Seite 4

Das Hauptthema war der Straßenbahnausbau. Dabei ging es in erster Linie um die Geräuschentwicklung der neuen Schienenanlage, die Bauart (Anm: Zwillingsgleise*), offene Schienen auf Schotter), sowie die Ampelanlagen (Anm: Bereich Hilmteichstraße/Haltestelle Mariagrün).

Linie 1 – Bericht von der Bezirksversammlung – Seite 9

Die diesjährige Bezirksversammlung fand am 20. November 2017 im Hotel Stoiser statt. Bezirksvorsteher Erwin Wurzinger stellte den im Februar dieses Jahres neu gewählten Bezirksrat vor und hat aus aktuellem Anlass die Verantwortlichen für den Ausbau der Linie 1 der Holding Graz Linien, Dipl.-Ing. Andreas Solymos (Planungsmanagement & Infrastruktur) und Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Rene Rath (Betriebsleiter „Straßenbahn“) eingeladen, da es seit der Inbetriebnahme der neuen Gleistrasse Anfang Oktober in manchen Abschnitten zu wesentlich höheren Lärmbelästigungen der Anrainer gekommen ist, als das vor dem Neubau der Fall war.

Insgesamt haben rund 150 Bewohnerinnen und Bewohner an dieser Veranstaltung teilgenommen. Sehr viele berichteten von ihren (negativen) Erfahrungen in Bezug auf Lärm durch die neuen Gleisanlagen. Unmut wurde auch über die neue Ampel- und Schutzwegsituation im Bereich der Hilmteichstraße geäußert. Einige forderten auch eine bessere Absicherung der Gleistrasse mit der Fahrbahn wie z. B. in der Stenggstraße bzw. beim Geh- und Radweg zwischen Teichhof und Mariatrost. Die Verantwortlichen nahmen die Anliegen der Bevölkerung sehr ernst und erläuterten auch die Beweggründe, wieso welche Maßnahmen gesetzt oder eben nicht gesetzt wurden. Außerdem wurde eine bessere Einbeziehung des Bezirksvorstehers von den Verantwortlichen zugesagt, damit auch der Informationsfluss mit der Bevölkerung während der Bauarbeiten (Anm: tw. zweigleisiger Ausbau im/in den nächsten Jahr(en)) besser gewährleistet werden kann.

Anmerkungen der BI
Interessant ist natürlich, dass es (nun) auch auf Streckenabschnitten, auf denen noch keine Variobahn fahren kann/darf, mit den „normalen“ Straßenbahnen, zu Problemen mit der Lärmentwicklung kommt. In diesem Fall ist der Auslöser der Beschwerden der Primärschall von den offen, auf klassischen Schwellen, verlegten Schienen.

Noch interessanter wäre es natürlich zu wissen, wie sich der Betrieb der Variobahn (mit ca. 40 t Gesamtgewicht und wesentlich höherer ungefederter Masse) auf einer solchen Neubaustrecke mit ca. 80 cm Betonfundament und den offenen Zwillingsgleisen zukünftig darstellen wird.

Man könnte den Anrainern einmal (vielleicht schon vorhandene) Messergebnisse von den Testfahrten präsentieren – oder entsprechende Messungen veranlassen …

*) Bei Zwillingsgleisen sind die Gleise für beide Fahrtrichtungen nebeneinander auf einer Schwelle montiert. Ein Gegenverkehr ist im Gegensatz zu einem zweigleisigen Streckenabschnitt NICHT möglich. Beabsichtigter Effekt: es können Weichen entfallen (es gibt nur noch einen Kreuzungspunkt). Nebeneffekt: anscheinend verstärkt das zweite jeweils unbelastete Gleis alle Arten von Fahrgeräuschen (inkl. Spurkranzberührungen), die über die (gemeinsame) Schwelle übertragen werden.

Die offene Verlegungsart dämpft diese Nebeneffekte natürlich nicht und an Rasengleise, die für eine Streckenführung abseits der Straße möglich wären, hat man voreilig verworfen …

Jedenfalls sind die Vorbeifahrten unerwartet laut (teilweise 80 dB und mehr?) – Stand der Technik?

Quellen:
Aufnahmen mit einem iPhone 4 – Höhe Eschengasse, Entfernung ca. 6 m
Kolumne von Stefan Haberler, Gemeinderat in Graz,  Seite 4, als JPG
Linie 1 – Beitrag Bezirksversammlung, Seite 9, als JPG
Download Mariatrosterbote, Graz, Dezember 2017, als PDF [extern]
Frage zu Lärmmessung Mariatrost – Gemeinderatssitzung am 14.12.2017, als Link