31.10.2012 – Brief von Univ.-Prof. Marth an Bürgermeister Nagl

Aus humanmedizinischer Sicht stellt die Gesundheit des Menschen ein absolut zu schützendes Gut dar.

Es sind somit Bedingungen zu erzielen, die weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden des Menschen einschränken. Es gilt den Personenkreis zu erfassen, der durch vorliegende Gegebenheiten betroffen sind und es ist jenes Risiko zu schätzen, durch deutlich fühlbare Erschütterungen und störendem Körperschall eine Einschränkung der Gesundheit und des Wohlbefindens zu erleiden.

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