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16.03.2018 – Baustelle Reiterkaserne – ein Ausblick

Anmerkungen zum Thema aus der Fachliteratur:

In allen Fällen betreffend „Eisenbahnerschütterung“ ist ein vertieftes Verständnis der Vorgänge bei der Ausbreitung der Erschütterungen die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Lösung. Überdies wird ein Rechenmodell benötigt, mit dem man die komplexen Vorgänge der Erschütterungsausbreitung mit ausreichender Genauigkeit simulieren kann.

Es sind etwa zehn Faktoren zu berücksichtigen, um eine einigermaßen vernünftige Immissionsprognose zu erstellen.


Die Erschütterung im Gebäude berechnet sich dabei aufgrund der Erschütterung neben dem Gleis durch Multiplikation mit allen erforderlichen Faktoren.

Bestimmungsgleichung für die Erschütterung in Fußbodenmitte:

  • vj = Erschütterung in Bodenmitte eines Hauses
  • v0,j = Erschütterung ausgelöst durch beschleunigte Masse (Anmerkung: hier die Straßenbahn)

Sie erlaubt die Berücksichtigung folgender Einflüsse:

  • Fahrgeschwindigkeit (G)
  • Trasse-Typ (Ft)
  • Schienenbesonderheit (Fs)
  • Bodeneigenschaften im Gleisbereich (Fb)
  • Gebäudedistanz (r)
  • Freifeldabminderung (m)
  • Ankopplung Boden – Gebäude (Fa)
  • Deckeneigenfrequenz (Fd)
Quelle für Text und Grafik:
Erschütterungsausbreitung beim Schienenverkehr, Dr. A. Ziegler, S. 21 f.
http://www.z-c.ch/berichte-1.html

Anmerkungen der BI

Mit der Formel wird logischerweise auch aufgezeigt, welchen Einfluss die Holding Graz Linien (HGL) auf die Verbesserung der Schwingungsdämpfung bei Baumaßnahmen im Gleisbereich und im Regelbetrieb hat und sie sollte sich dieser Aufgabe auch annehmen (oben rot hervogehoben).

Hinweis: Die Einflussmöglichkeiten und Spielräume hinsichtlich v0,j sind leider durch die Typenentscheidung schon vergeben und die Ausgangslage ist nun um einiges verschlechtert.

Vertikale und horizontale Schwingungsisolation und moderne, den Fahrzeugtypen angepasste Weichen mit entsprechenden Herzstücken (Rillentiefe), die nicht zu zusätzlichen Erschütterungen bei jeder Überfahrt der einzelnen Weichenherzen beitragen (bis zu 30 Mal/Überfahrt – Linie 7 stadteinwärts oder Linie 1 stadtauswärts), werden erforderlich sein.

Ohne eine gewissenhafte Abstimmung, die ortsspezifische und gebäudespezifische Gegebenheiten berücksichtigt, wird es nicht zu einer wesentlichen Verbesserung kommen. Bereits minimale Abweichungen im Bereich von 1 – 2 Hz von den „Optimalwerten“ können bei dem nicht trivialen Wirkungsgefüge eines Masse-Feder-Systems schon über erfolgreiche Dämpfung oder „Resonanzkatastrophe“ entscheiden.

16.03.2018 – Baustellen – Erfahrungen und Ausblick

In den Sommermonaten stehen wieder einige Projekte betreffend „Straßenbahn“ auf dem Plan.

Hinweis: Die folgenden Ausführungen richten sich weder gegen die Straßenbahn an sich, noch gegen einen Ausbau des Straßenbahnnetzes. Kritisiert wird die Auswahl eines für den innerstädtischen Bereich anscheinend ungeeigneten Fahrzeugtyps und der Umgang der Stadt Graz und der Holding Graz Linien mit den daraus resultierenden Problemen. Die im Vergleich zu den übrigen Straßenbahntypen in Graz wesentlich höhere ungefederte Masse der Variobahn führt in zahlreichen Konstellationen zwangsläufig zu Problemen und unnotwendige Erhöhungen der Immissionen sind die Konsequenz.

„117,4 Millionen verleihen der Bim Flügel“, „Die Weichen sind gestellt“, „Bim auf Schiene“ – mit diesen Schlagzeilen informiert die Stadt Graz im BIG vom März 2018 über wesentliche Erweiterungen des Grazer Straßenbahnnetzes bis 2023. Soweit so gut. Wie zukunftstauglich und umweltverträglich sind jedoch diese Investitionen im Hinblick auf die urbane Lebensqualität der anwohnenden Bevölkerung in den Schienenstraßen? Ist „Urban Future“ eine leere Worthülse? Oder wird ernsthaft auch an einer technischen Qualitätsverbesserung des Schienen-ÖV in Graz gearbeitet?

Die vielfältigen Erfahrungen der vergangenen Jahre, die Anrainer der Grazer Straßenbahnlinien mit der Vorgehensweise der Holding Graz Linien haben, lassen einige Befürchtungen aufkommen.

Da es im Vorfeld keinerlei Informationen und Aufklärungsarbeit gibt, was genau geplant ist und wie sich die technisch mehr oder weniger evaluierten Maßnahmen auf die Wohnqualität auswirken werden, kann man nur daraus schließen, dass die Verantwortlichen der Holding Graz Linien selbst nicht wissen, was das Ergebnis sein wird. Oder man wagt es nicht, das Ergebnis im Vorfeld zu kommunizieren. Andere Erklärungen gibt es nicht – sehr bedenklich.

Abgesehen von den Problemen an den Bestandsstrecken, auf denen die Variobahn verkehrt, gibt es einige Beispiele, was bei „baulichen Maßnahmen und Verbesserungen“ der Holding Graz Linien schieflaufen kann:

  • Theodor-Körner-Straße
    Die Immissionen haben nach dem Neubau des Gleiskörpers und Maßnahmen gegen Erschütterungen zugenommen – eine Verschiebung der Frequenzen und eine wesentliche Verstärkung der Erschütterungen und des Lärms sind das Ergebnis.
  • Annenstraße
    Die Baumaßnahmen vor und bei der Unterführung haben dazu geführt, dass Erschütterungen und Sekundärschall auch in die Metahofgasse (auf die gegenüberliegende, abgewandte Seite des Häuserblocks) übertragen werden.
  • Jakominiplatz und Umgebung
    Der Austausch der Weichenanlage und Maßnahmen gegen Erschütterungen, haben auch hier zu einer Verschiebung des Problems in etwas tiefere, aber noch immer hör- und besser fühlbare Frequenzbereiche geführt. Die zu engen Kurvenradien im Bereich der Wendeschleife über die Schmiedgasse/Radetzkystraße führen, wenn von einer Variobahn befahren, ebenfalls zu starken Vibrationen.
  • Linie 1 – sogenannter „zweigleisiger Ausbau“
    Die Idee, auf den sanierten Streckenabschnitten zur Vermeidung von Weichen bei den Gegenverkehrsbereichen sogenannte „Zwillingsgleise“ einzusetzen, hat sich ebenfalls als Flop erwiesen. Für (im Optimalfall) minimale technische Vorteile verärgert man hunderte Anrainer, die nun durch eine atypische Variante der Schienenverlegung mit wesentlich höheren Schallimmissionen konfrontiert sind.

Die einzigen baulichen Maßnahmen, die anscheinend wirklich die Immissionen in ausreichendem Ausmaß reduziert haben, dürften die Maßnahmen im Bereich der Endstation der Linie 7 beim LKH gewesen sein. Welche Maßnahmen dort erforderlich waren, wurde nicht kommuniziert.

Jedenfalls sollten die Maßnahmen im Bereich der Reiterkaserne im Sommer 2018 und bei der angekündigten Neugestaltung der Gleisdorfergasse die gleiche Qualität haben. Umfangreiche Messungen und Analysen vor Ort werden notwendig sein, um eine aussagekräftige Immissionsprognose (auch wegen der Weichen) erstellen zu können.

Baustelle Reiterkaserne – ein Ausblick

Die physikalischen Grundlagen eines Teils der Probleme (Erschütterungen, Sekundärschall) bilden „Masse-Feder-Systeme“. Die Dimensionierung eines Masse-Feder-Systems ist eine umfangreiche Optimierungsaufgabe und  erfordert fundiertes und spezialisiertes Know-how. Noch aufwendiger wird die Abstimmung mehrerer solcher Systeme (Fahrzeug und Gebäude). Abstimmungs- und Ausführungsmängel in Zusammenhang mit Masse-Feder-Systemen lassen sich nachträglich, wenn überhaupt, meist nur unter immensem Aufwand beheben.

Schwingungsisolierung (schematische Darstellung)

Die Grafik zeigt als Beispiel, dass es im Bereich der Eigenfrequenzen von Holzdecken (die Standardkonstruktion im Altbau, größtenteils im Bereich 8 Hz bis 16 Hz) durch nicht sorgfältig abgestimmte Maßnahmen beim Gleisbau, zwangsläufig zu unerwünschten Wirkungen kommt. Denn eine Verminderung im höheren Frequenzbereich, kann eine überproportionale Verstärkung bei den tieferen Frequenzen mit sich bringen – noch immer in einem Frequenzbereich, auf den der Mensch empfindlich reagiert. Und je tiefer die Frequenz der Erschütterungen ist, desto weniger Abminderung erfolgt über die Entfernung, d.h. die Anzahl der Betroffenen wird größer.

Aus der Anrainersicht: Bauseitig gibt es keine Maßnahmen, die nachträglich eine Verbesserung bei Erschütterungen bringen, diese wären beim Hausbau vorzunehmen. Ein Einbau von Schallschutzfenstern o.ä. führt lediglich dazu, dass der Sekundärschall noch besser wahrnehmbar wird. Somit sind die Anrainer, die sich im konkreten Fall am Ende der Wirkungskette befinden, machtlos.

Es gilt auch in Graz der allgemein anerkannte Grundsatz: Erschütterungen und Sekundärschall-Immissionen sind an der Quelle zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Oder zwischen der Straßenbahn und den Wohnräumen, wenn beim Emissionsverursacher alle bisherigen technischen Maßnahmen mehr oder weniger nutzlos waren.

Normen und Zulassungsverfahren sollen und müssen  ein Mindestmaß an technischen Standards gewährleisten, Kompatibilität sicherstellen und eine aktive Gefährdung durch die Technik an sich ausschließen. Für die Beurteilung der darüber hinausgehenden „qualitativen“ Anforderungen, die für den Alltag zu berücksichtigen wären, sind die Normen nicht unbedingt geeignet und auch nicht gedacht. Normen sind auch keine Gesetze und müssen den aktuellen Stand der Technik nicht unbedingt wiedergeben und schließen bessere/höherwertigere Varianten natürlich nicht aus.

Auch wird die reale Betroffenheit der AnwohnerInnen durch die angewandten Methoden nicht adäquat abgebildet. Denn eine Eliminierung von Spitzenwerten bzw. „Ausreißern“, Bewertungen und Durchschnittsbetrachtungen, noch dazu auf Basis von Messwerten, die weder den Zeitraum eines ganzen Jahres noch die realen Betriebsbedingungen abbilden, können nur zu einer Diskrepanz zwischen „normgerecht“ und den tagtäglichen Wahrnehmungen führen (z.B. wenn man morgens um 05:00 Uhr schon durch eine  besonders „schlechte“ Straßenbahn geweckt wird, die vom vielleicht gerade noch akzeptablen Durchschnitt wesentlich abweicht).

Unter Laborbedingungen erfolgt die Zulassung – der laufende Betrieb erfolgt jedoch ganzjährig unter Realbedingungen: auch bei gefrorenem Boden, verunreinigten Schienen, mit Flachstellen der Räder und sonstigen Verschleißerscheinungen etc. Die Vermutung, dass einen nicht unerheblichen Teil des Jahres die Normwerte, auf die man sich beruft, nicht eingehalten werden, kann die Holding Graz Linien mit dem bisher veröffentlichten Datenmaterial nicht wiederlegen!

Akzeptanz wird damit sicher nicht erreicht. Das Zulassungsverfahren trägt auch nicht dazu bei, da anscheinend lediglich sichergestellt wird, dass alle Seiten eines eingereichten Dokuments vorhanden sind. Eine technische Überprüfung von Herstellerangaben ist in der Steiermark nicht vorgesehen. Auch mit allen möglichen (auch EU-weiten) politischen Lärmschutz- und Lärmvermeidungsprojekten und aufwendig erstellten Lärmkatastern passt das nicht zusammen.

Der „Stand der Technik“ wird ebenfalls immer wieder als Argumentationshilfe verwendet, für Fahrzeuge und Maßnahmen, die eben nicht diesem Standard entsprechen. Welches Gebiet, wenn nicht die „Technik“, steht für einen nachhaltigen Fortschritt, ständige Verbesserung und eine Erhöhung des Komforts in allen Lebensbereichen. Ein direkter Vergleich unterschiedlicher Entwicklungsstadien und -qualitäten der eingesetzten Fahrzeuge, wie sie im Grazer Straßenbahnnetz unschwer zu beobachten sind, macht jeden Unterschied noch offensichtlicher.

Generell gilt der Grundsatz: Alles was vermeidbar ist, ist zu vermeiden – man kann sich nicht auf eine Norm berufen, um vermeidbare Emissionen zu rechtfertigen.

Ein Beispiel – Baulärm. Dazu schreibt die Stadt Graz auf ihrer Website:

Bei der Einrichtung von Baustellen ist auf eine geringstmögliche Lärmbelästigung für die Nachbarschaft zu achten.

Graz Umwelt: Baulärm – gewerblich

Die Schallemissionsgrenzwerte sind Maximalwerte und es muss jeder unnötige Baulärm vermieden werden. Auf jeden Fall sind moderne und lärmarme Geräte einzusetzen – und eine Baustelle ist nur eine temporäre Einrichtung!

Ein weiteres Beispiel: auch wenn ein Kraftfahrzeug die geltenden Abgasnormen erfüllt, ist es nicht gestattet den Motor im Stand „warmlaufen“ zu lassen.

Paragraf 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG)

 „Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug (…) nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. (…) ‚Warmlaufenlassen‘ des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar.“

Für Experimente gibt es keinen Spielraum, denn dazu steht zu viel auf dem Spiel:

  • Wohnqualität im urbanen Raum, die für die nächsten Jahrzehnte (solange die Variobahn durch Graz fahren wird) vernichtet wird,
  • die Akzeptanz eines effizienten und komfortablen Verkehrsmittels, der Straßenbahn, und
  • beschränkte finanzielle Mittel, die mit teuren und fehlerhaften/mangelhaften Baumaßnahmen und Instandhaltungskosten höchst ineffizient eingesetzt werden.

Im Nachhinein mit simplen, logisch inkonsistenten PR-Texten die Situation schönzureden, finden wir nicht akzeptabel und schon gar nicht hilfreich. Und die Konsequenzen der ignoranten Auffassung, dass damit die physikalischen Gesetze „umgangen“ werden können, bekommen die Anrainer im Minutentakt präsentiert.

Baustelle Linie 1 – ein Ausblick

Auch das Argument, dass für zusätzliche/weitere Maßnahmen keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann nicht akzeptiert werden. Jeder, der sich mit Planung, Projektmanagement  und/oder  Qualitätsmanagement auseinandersetzt, weiß, dass Kosten für Fehler/Nachbesserungen umso höher sind, je später sie anfallen.

Fehlerkosten

Was in der Planungsphase noch als „Alternative“ oder „Konstruktionsvariante“ behandelt werden kann, führt nach der Auslieferung zu rasch zu Kostenbelastungen, die ohne weiteres den Wert des angeschafften Produkts übersteigen können, wenn unerwünschte und übersehene Eigenschaften nachträglich beseitigt werden sollen.

Wenn sich nachträglich herausstellt, dass Emissionen höher als erwartet ausfallen und in eher problematischen Frequenzbereichen liegen, und diese nur mit aufwendigen Maßnahmen nachträglich wesentlich reduziert werden können, dann hat das der Auftraggeber zu verantworten, falls wegen u.U. ungenauer oder fehlender Garantiebestimmungen nicht der Hersteller in die Verantwortung genommen werden kann. Stehen dafür keine finanziellen Mittel zur Verfügung, wurde, zusätzlich zum fehlenden Konfigurations- und Risikomanagement, ein weiterer Planungsfehler auf der finanziellen Ebene „eingebaut“.

Daher fordern wir, dass die geplanten Maßnahmen vollständig und transparent noch vor den Bautätigkeiten öffentlich kommuniziert werden. Auf eine sinnlose nachträgliche „Kommunikationsoffensive“ und FAQs (inkl. „Greenwashing“) können alle Betroffenen, auch im Sinne der Kosteneffizienz, jedenfalls verzichten.

16.03.2018 – Baustelle Linie 1 – ein Ausblick

Die Idee, auf den sanierten Streckenabschnitten zur Vermeidung von Weichen bei den Gegenverkehrsbereichen sogenannte „Zwillingsgleise“ einzusetzen, hat sich als Flop erwiesen. Für (im Optimalfall) minimale technische Vorteile verärgert man hunderte Anrainer, die nun durch eine atypische Variante der Schienenverlegung mit wesentlich höheren Schallimmissionen konfrontiert sind.

Ergänzend zu den Ausführungen im Artikel Baustellen – Erfahrungen und Ausblick, ist auch folgender Sachverhalt „Stand der Technik“, der zu berücksichtigen wäre: Wird eine kohärente Schallquelle verdoppelt, wie z.B. bei den Zwillingsgleisen, die, anders als normale zweigleisige Ausbauformen, durch die gemeinsame Schwelle verbunden ebenfalls mitschwingen, dann wird der Pegel um 6 dB erhöht, das ist eine 1,5 –fache Zunahme.

Daher ist die Aussage „Durch die neu gewählte Oberbauform kommt es zu einer leichten Zunahme der empfundenen Lautstärke nicht richtig.

Es müsste vielmehr heißen „Durch die neu gewählte Oberbauform, für die es bei der Holding Graz Linien bisher keine Erfahrungswerte gab, kommt es daher zu einer wesentlichen Zunahme des messbaren Lärmpegels!“

In Kombination mit der „höheren Geschwindigkeit“ gilt daher die Vermutung, dass die Immissionen unter Umständen mehr als doppelt so „laut“ sind, wie vorher …

Und die Holding Graz Linien stellt sich selbst die Frage (in den FAQs):

  • Welche Möglichkeiten der Lärmreduktion gibt es?

Und die mehr als unzureichende Antwort lautet:

  • Die Graz Linien achten auf eine gute Gleispflege und setzen die Schienenpflege fort (Schmieren, Schleifen). Und was nicht fehlen darf: Mit freundlichen Grüßen

Was z.B. der Unterschied zwischen Gleispflege und Schienenpflege sein soll, wird nicht erwähnt. Jedenfalls ist das kein „Maßnahmenpaket“, sondern eher schlicht die normale Instandhaltung, die man anscheinend a.) entgegenkommender Weise und b.) PR-mäßig fortsetzt.

Soll das im Klartext heißen: Es wird beim nächsten Abschnitt, in dem Zwillingsgleise verlegt werden, gleich weitergebaut, OHNE aus den Fehlern zu lernen UND auf weitere technisch mögliche Schallschutzmaßnahmen zu verzichten, sowohl im Abschnitt »Mariagrün – Kroisbach« als auch auf der Neubaustrecke?

Es gibt auch weitere Möglichkeiten!

27.02.2018 – Bochum – Erschütterungen wie in Graz

Die Ähnlichkeiten mit Graz sind unübersehbar, daher wieder einmal Bochum:
Auch in Deutschland ist man vom Zusammenspiel von Fahrzeug, Fahrweg, Geschwindigkeiten und Gebäudestrukturen überrascht – und will versuchen, die Variobahn umzurüsten … aktuell gibt´s abschnittsweise ein Geschwindigkeits-Limit von 10 km/h!

WAZ vom 26.02.2018

Erschütterungen am Haus

Die CDU-Fraktion trägt Beschwerden von Anwohnern in der Nähe des Bahnhofs Dahlhausen über die Vario-Bahnen der Linie 318 ins Gremium. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Dr.-C.-Otto-Straße 131 liegt nur wenige Meter von der Bahnlinie entfernt und drohe, so die CDU, durch die massiven Erschütterungen beschädigt zu werden. Des Weiteren berichten die Bewohner, dass bereits Teile ihrer Einrichtung beschädigt worden seien.

Die Verwaltung hat die Beschwerden an die Bogestra weitergegeben. Die räumt ein: Im Zusammenspiel von Fahrzeug, Fahrweg, Geschwindigkeiten und Gebäudestrukturen im Bereich der Endstelle BO-Dahlhausen S treten Beeinträchtigungen bei Anliegern auf. Dabei handelte es sich um Erschütterungen, die insbesondere in einem anliegenden Gebäude in Fachwerkbauweise wahrnehmbar waren.

Ursache: Schäden im Gleisbereich

Nach einem Ortstermin mit den Anwohnern wurden als Ursache Schäden im Gleisbereich, bauliche Gegebenheiten der dortigen Weiche und das Radfedersystem der Vario-Bahn in Verbindung mit tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten und der besonderen Gebäudestruktur in diesem Bereich erkannt.

Um dem entgegenzusteuern, wurde die Höchstgeschwindigkeit der Vario-Bahnen abschnittweise auf 10 km/h reduziert. Zudem wurden der Weichenantrieb durch eine Hydraulik ersetzt, zwei gebrochene Schienenstöße instandgesetzt. Kurzfristig wurde der Einsatz der Vario-Bahnen auf der Linie 318 auf ein Mindestmaß reduziert. Mittel- bis langfristig werden zudem Änderungen an den Bahnen vorgenommen. Die Vario-Bahnen, die in Betrieb sind, werden sukzessive umgerüstet. Endgültig abgeschlossen sein soll die Umrüstung in 2023.

Beschwerden über Bahnen häufen sich

Die Beschwerden über Lärm und Erschütterungen, die die neuen Vario-Bahnen erzeugen, häufen sich.

Die ersten Anwohner, die sich beklagten, waren die Langendreerer. Es folgten Nachbarn in Gerthe an der Endstelle der Linie 308/318 an der Schürbankstraße.

Link zur WAZ – Originalbeitrag vom 26.02.2018, als PDF

05.01.2018 – Schienenbonus – was ist das?

Beim Lärmschutz vor Schienenverkehrslärm bezeichnet der Schienenbonus einen bei der Bildung des Beurteilungspegels zu berücksichtigenden Korrekturfaktor.

Der Schienenbonus wurde 1993 aus Deutschland „importiert“ und 1:1 als Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Lärmschutzmaßnahmen bei Haupt-, Neben- und Straßenbahnen (Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung – SchIV ) BGBl. Nr. 415/1993, 1993 in den österreichischen Rechtsbestand übernommen – und, wie die weiteren Ausführungen zeigen werden, aber nicht wieder abgeschafft.

Hintergrund – in Deutschland

Nach der deutschen Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) von 1990 wurde bei der Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenverkehr ein um 5 dB(A) niedrigerer Wert angesetzt als beim Straßenverkehr. Damit waren Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen im Vergleich zum Straßenverkehrslärm erst dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Beurteilungspegel um 5 dB(A) höher lag.

Die Höhe des Schienenbonus wurde im Rahmen der 16. BImSchV politisch auf 5 dB festgelegt. In aktuelleren Lärmwirkungsstudien konnte diese geringere Störwirkung der Schienenverkehrsgeräusche nicht mehr durchgängig nachgewiesen werden. Das gilt insbesondere für nächtlichen Schienenverkehrslärm, wie unter anderem in Schlafstudien festgestellt wurde.

Die Konsequenz daraus – in Deutschland

Durch die Neufassung von § 43 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ab dem 6. Juli 2013 der Schienenbonus für neu eingeleitete Planfeststellungsverfahren für Eisenbahnen seit dem 1. Januar 2015 entfallen und wird Anfang 2019 auch für Straßenbahnen entfallen.

Die Abschaffung des Schienenbonus ist ein großer Schritt zum Schutz der Menschen an Schienenstrecken. Mein jahrelanger persönlicher Einsatz auf Bundesebene hat sich gelohnt. Denn es gibt keinen guten Lärm.

Minister Winfried Hermann MdL, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

28.12.2017 – Linie 1 – Ausbau und (neue) Probleme

Das Hauptthema der diesjährigen Bezirksversammlung in Mariatrost war der Straßenbahnausbau (2 x 500 m um € 6,4 Mio.) – und die damit verbundenen Probleme.

Hörbeispiel

Hörbeispiel – eine mögliche Variante

Das verstehen die Holding Graz und die Kleine Zeitung unter „zweigleisigem Ausbau der Linie 1“

Quietschender Lärm – Leserbrief aus der Kleinen Zeitung, 9. Februar 2018, Seiten als PDF.

Neue Schienen bewegen Mariatrost aus der Kleinen Zeitung, 18. Februar 2018.

Das Thema wurde auch mehrfach im Mariatrosterboten erwähnt. Hier zwei Auszüge:

Bezirksrat, Gemeinderat – Seite 4

Das Hauptthema war der Straßenbahnausbau. Dabei ging es in erster Linie um die Geräuschentwicklung der neuen Schienenanlage, die Bauart (Anm: Zwillingsgleise*), offene Schienen auf Schotter), sowie die Ampelanlagen (Anm: Bereich Hilmteichstraße/Haltestelle Mariagrün).

Linie 1 – Bericht von der Bezirksversammlung – Seite 9

Die diesjährige Bezirksversammlung fand am 20. November 2017 im Hotel Stoiser statt. Bezirksvorsteher Erwin Wurzinger stellte den im Februar dieses Jahres neu gewählten Bezirksrat vor und hat aus aktuellem Anlass die Verantwortlichen für den Ausbau der Linie 1 der Holding Graz Linien, Dipl.-Ing. Andreas Solymos (Planungsmanagement & Infrastruktur) und Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Rene Rath (Betriebsleiter „Straßenbahn“) eingeladen, da es seit der Inbetriebnahme der neuen Gleistrasse Anfang Oktober in manchen Abschnitten zu wesentlich höheren Lärmbelästigungen der Anrainer gekommen ist, als das vor dem Neubau der Fall war.

Insgesamt haben rund 150 Bewohnerinnen und Bewohner an dieser Veranstaltung teilgenommen. Sehr viele berichteten von ihren (negativen) Erfahrungen in Bezug auf Lärm durch die neuen Gleisanlagen. Unmut wurde auch über die neue Ampel- und Schutzwegsituation im Bereich der Hilmteichstraße geäußert. Einige forderten auch eine bessere Absicherung der Gleistrasse mit der Fahrbahn wie z. B. in der Stenggstraße bzw. beim Geh- und Radweg zwischen Teichhof und Mariatrost. Die Verantwortlichen nahmen die Anliegen der Bevölkerung sehr ernst und erläuterten auch die Beweggründe, wieso welche Maßnahmen gesetzt oder eben nicht gesetzt wurden. Außerdem wurde eine bessere Einbeziehung des Bezirksvorstehers von den Verantwortlichen zugesagt, damit auch der Informationsfluss mit der Bevölkerung während der Bauarbeiten (Anm: tw. zweigleisiger Ausbau im/in den nächsten Jahr(en)) besser gewährleistet werden kann.

Anmerkungen der BI
Interessant ist natürlich, dass es (nun) auch auf Streckenabschnitten, auf denen noch keine Variobahn fahren kann/darf, mit den „normalen“ Straßenbahnen, zu Problemen mit der Lärmentwicklung kommt. In diesem Fall ist der Auslöser der Beschwerden der Primärschall von den offen, auf klassischen Schwellen, verlegten Schienen.

Noch interessanter wäre es natürlich zu wissen, wie sich der Betrieb der Variobahn (mit ca. 40 t Gesamtgewicht und wesentlich höherer ungefederter Masse) auf einer solchen Neubaustrecke mit ca. 80 cm Betonfundament und den offenen Zwillingsgleisen zukünftig darstellen wird.

Man könnte den Anrainern einmal (vielleicht schon vorhandene) Messergebnisse von den Testfahrten präsentieren – oder entsprechende Messungen veranlassen …

*) Bei Zwillingsgleisen sind die Gleise für beide Fahrtrichtungen nebeneinander auf einer Schwelle montiert. Ein Gegenverkehr ist im Gegensatz zu einem zweigleisigen Streckenabschnitt NICHT möglich. Beabsichtigter Effekt: es können Weichen entfallen (es gibt nur noch einen Kreuzungspunkt). Nebeneffekt: anscheinend verstärkt das zweite jeweils unbelastete Gleis alle Arten von Fahrgeräuschen (inkl. Spurkranzberührungen), die über die (gemeinsame) Schwelle übertragen werden.

Die offene Verlegungsart dämpft diese Nebeneffekte natürlich nicht und an Rasengleise, die für eine Streckenführung abseits der Straße möglich wären, hat man voreilig verworfen …

Jedenfalls sind die Vorbeifahrten unerwartet laut (teilweise 80 dB und mehr?) – Stand der Technik?

Quellen:
Aufnahmen mit einem iPhone 4 – Höhe Eschengasse, Entfernung ca. 6 m
Kolumne von Stefan Haberler, Gemeinderat in Graz,  Seite 4, als JPG
Linie 1 – Beitrag Bezirksversammlung, Seite 9, als JPG
Download Mariatrosterbote, Graz, Dezember 2017, als PDF [extern]
Frage zu Lärmmessung Mariatrost – Gemeinderatssitzung am 14.12.2017, als Link

20.12.2017 – Ein Tag mit einer Flachstelle

Nachdem die »Variobahn 240« schon öfter mit einer Flachstelle vorbeigefahren ist …

Der Zustand um 14:07 …

… und um 16:20 – noch immer der gleiche Zustand

Obwohl der Holding Graz Linien die Flachstelle von verschiedenen Anwohnern über den Tag verteilt gemeldet wurde, war das »Hammerwerk Variobahn« bis zum Abend unterwegs. Die Bahn wäre lt. HGL »unauffällig« gewesen, obwohl sie weithin hörbar war. Wie kann das sein?!!

27.10.2017 – Bochum – ein Leserbrief

Zum Artikel vom 21.10.2017: Neue 302 lässt die Wände wackeln

Dem Bericht über die Probleme bei der neuen Linie 302 (Variobahn) können wir uns als Anlieger der Endstelle Schürbankstraße der Linien 308/318 fast im Wortlaut anschließen. Wir sind seit Errichtung Anwohner dieser Endstelle und haben jahrzehntelang gut mit den Fahrgeräuschen der NF6D Bahnen gelebt. Seit Einführung der Variobahn auf diesen Linien wird jedoch beim Ein- und Ausfahren der Bahnen ein äußerst lauter, unangenehmer und vielfach auch schlafraubender Geräuschpegel durch Pfeifen, Quietschen und Poltern erzeugt.

Bereits seit 2015 sind wir mit der Bogestra zwecks Abstellung/Verringerung dieser Lärmbelästigung in Kontakt. Leider ist es bei den hinhaltenden Versprechungen geblieben bzw. haben vielleicht durchgeführte Maßnahmen zu keiner Veränderung geführt. Mehrfach wurde uns versprochen, dass sich die technische Abteilung um eine Lösung dieses Problems kümmern werde. Gerne können wir der WAZ den Schriftwechsel dazu vorlegen. Wir sind jedenfalls so weit, dass zur Wiederherstellung unserer früheren Lebensqualität ggf. der Klageweg beschritten wird.

Winfried Esser
(Im Namen der Anlieger)

Link zur WAZ – Originalbeitrag vom 26.10.2017, als PDF

23.10.2017 – Bochum – Neue Straßenbahnen lassen die Wände wackeln

Die Situation betreffend Variobahn in Bochum ist, wie man unschwer erkennen kann, die gleiche wie in Graz …

Nachbarn der Straßenbahnlinie in Langendreer klagen über Erschütterungen, wenn die Bahnen an ihren Häusern vorbeifahren. Bogestra will prüfen.

Seit zwei Wochen fährt die Straßenbahnlinie 302 nun auch den S-Bahnhof in Langendreer an. Brigitte und Peter Steiner, die nur einen Steinwurf von der Endhaltestelle an der Hauptstraße wohnen, haben jetzt schon die Nase voll. „Die neue Verbindung entspricht der neuesten Technik, wurde uns im Vorfeld versprochen“, sagt Peter Steiner. „Wir würden nichts hören und auch nichts spüren.“

Doch seinen Angaben zufolge ist genau das Gegenteil der Fall. Steiner und seine Frau sprechen von „deutlichen Erschütterungen“, die sie in ihrer Wohnung wahrnehmen, wenn eine der neuen Variobahnen über eine der insgesamt vier Weichen auf Höhe ihres Hauses rollt.

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18.10.2017 – Linie 7 – Verzögerungen wegen Erschütterungsschutz

Die Grazer Straßenbahnlinie 7 wird später als gedacht den regulären Fahrbetrieb wieder aufnehmen: Wie man seitens der Holding Graz am Montag vermeldet, verzögert sich die Großbaustelle in Eggenberg um rund drei Wochen. Öffi-Fahrgäste und auch Autolenker haben erst wieder ab Mitte November freie Fahrt.

„Da während der Bauarbeiten nun unerwartet zusätzliche Aufwendungen und unvorhergesehene Maßnahmen im Umfeld der Baustelle auftraten, ist eine 3-wöchige Verlängerung des Projekts notwendig“, heißt es in einer Stellungnahme. Dabei setze man vor allem Maßnahmen, um die Lebensqualität der Anrainer zu verbessern: „So machen neu aufgetretene Vorgaben der Geologen umfangreichere Maßnahmen für die Gewährleistung des Erschütterungsschutzes notwendig.“ So sei unter anderem ein zusätzlicher Aushub sowie „ein neues, nachhaltiges Bodenaufbausystem“ notwendig.

Link zu www.kleine.at – ganzer Beitrag, Download als PDF

31.05.2017 – „Fünfpunkteplan“ für Lärmschutz in Kärnten

kaernten.orf.at vom 31.05.2017, ein Blick über die Grenzen unseres Bundeslandes:

Die Anrainer entlang der Wörthersee-Strecke befürchten eine Zunahme der Lärmbelästigung, wenn in sechs Jahren die Koralmbahn fertiggestellt ist.

Der unterzeichnete Fünfpunkteplan sieht vor, die Lärmschutzwände weiter auszubauen, die Wörthersee-Strecke zu einem „Forschungslabor“ für leise Züge zu machen, eine lärmabhängige Schienenmaut einzuheben, eine neue Güterbahntrasse zu prüfen sowie einen gemeinsamen Lenkungsausschuss einzusetzen. Festgeschrieben sind die Maßnahmen in einem „Memorandum of Understanding“.

Bundesminister Leichtfried sagte, als Sofortmaßnahmen baue man gemeinsam mit Land und Gemeinden die Lärmschutzwände aus. Außerdem werden leisere Züge getestet und neue Trassen geprüft. Landeshauptmann Kaiser sah den Beschluss als „sehr positives Zeichen“. Die Konferenz zeige, wenn alle an einem Strang ziehen, könne man viel gemeinsam für Kärnten schaffen.

Anmerkung der BI:
Das wäre auch für Graz ein anzustrebender Ansatz …

Link zu kaernten.orf.at –  ganzer Beitrag, Download als PDF

27.05.2017 – Wenn das Schlafzimmer zur Lärmhölle wird

„Die Presse“, Print-Ausgabe, 27.05.2017

Wann nächtlicher Verkehrslärm zur Gefahr für die Gesundheit wird, ermittelten Grazer Forscher in einem groß angelegten Praxisversuch. Ausgehend von einem „Lästigkeitsindex“ wurde im Wohnumfeld gemessen. (…)

Bahnlärm ist nicht weniger lästig

Ebenso ermittelten die Forscher die Auswirkungen durch Straßen- und Schienenverkehrslärm auf eine Reihe von medizinischen Parametern.

Ein Fazit: Der sogenannte Schienenbonus – er bewertet Schienenlärm vonseiten des Gesetzgebers hierzulande bis dato um fünf Dezibel positiver als Straßenlärm, da er als vorhersehbarer und damit weniger belastend gilt – ist laut Fallast zumindest „diskussionswürdig“: An stark befahrenen Streckenabschnitten sei dieser Bonus mit psychoakustischen Parametern „nicht nachweisbar“ gewesen, sagt er …

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Link zu diepresse.com, Download als PDF

11.05.2017 – Beratertätigkeiten im Zuge der Variobahn-Anschaffung

[…] Muhr ließ mit einem weiteren Thema aufhorchen. Auf die Frage, ob die ehemalige Beraterin des Bürgermeisters auch als Beraterin der Holding tätig gewesen wäre, antwortete sie: „Eine gewisse Zeit hat Claudia Babel (Anm.: damals Chefin der Agentur) bei der Einführung der Variobahn bei uns gearbeitet.“ Auf die Nachfrage, ob sich diese Arbeit mit Babels Tätigkeit für den Variobahn-Verkäufer Stadler überschnitten hätte, erklärte Muhr: „Ob sich das überschnitten hat, weiß ich nicht.“ Was pikant wäre, wenn der Käufer nicht wüsste, dass der eigene Berater für den Verkäufer arbeitet.

Kleine Zeitung vom 11. 05.2017, Artikel als JPG

Anmerkungen der BI:
Wozu braucht man bei der Anschaffung neuer Straßenbahnen, zusätzlich zur vorhandenen Marketingabteilung, eine PR-Beraterin? Wahrscheinlich, wenn andere Dinge im Vordergrund stehen, als die technischen Daten. Und wie sehen die Arbeitsberichte und Abrechnungen für die Tätigkeiten während der Beschäftigung bei der Holding aus, wenn es heißt: sie hat bei uns gearbeitet und nicht: für uns?

Das „Vertragsverhältnis“ mit der Agentur wird (hoffentlich) auch die Weitergabe von internen Daten/Informationen ausgeschlossen haben, wenn mit der notwendigen kaufmännischen Vorsicht vorgegangen wurde … oder? Wer hat die Vertragsgestaltung und danach die Umsetzung bzw. Einhaltung des Vertrags, inkl. abgerechnete Leistungen überprüft?

29.04.2017 – Flachstelle im laufenden Betrieb – Fortsetzung der Fortsetzung

In diesem Fall wäre eine Erklärung angebracht gewesen, warum die VB 228 seit dem frühen Morgen zweimal pro Stunde die Häuser erschüttern musste, obwohl Wochenende war, noch dazu ein langes, und der Defekt bereits am Vortag zu Mittag der HGL mitgeteilt wurde.

So hört sich diese Flachstelle in der Variobahn an – fast gleich laut wie die Ankündigung der nächsten Haltestelle.

25.04.2017 – Millionen betroffen: EU sagt Verkehrslärm den Kampf an

Lärm ist nicht nur störend, er macht auch krank – Millionen Menschen in der EU sind durch Umgebungslärm in ihrer Lebensqualität schwer beeinträchtigt, über 70.000 müssen deswegen jährlich ins Spital.

Hauptursache für den Lärm ist der Verkehr, allen voran die Straße. Die EU will verstärkt gegen Lärm vorgehen …

orf.at, 25.04.2017, Artikel 1 und Artikel 2 (Fortsetzung)
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