[…] Muhr ließ mit einem weiteren Thema aufhorchen. Auf die Frage, ob die ehemalige Beraterin des Bürgermeisters auch als Beraterin der Holding tätig gewesen wäre, antwortete sie: „Eine gewisse Zeit hat Claudia Babel (Anm.: damals Chefin der Agentur) bei der Einführung der Variobahn bei uns gearbeitet.“ Auf die Nachfrage, ob sich diese Arbeit mit Babels Tätigkeit für den Variobahn-Verkäufer Stadler überschnitten hätte, erklärte Muhr: „Ob sich das überschnitten hat, weiß ich nicht.“ Was pikant wäre, wenn der Käufer nicht wüsste, dass der eigene Berater für den Verkäufer arbeitet.
Kleine Zeitung vom 11. 05.2017, Artikel als JPG
Anmerkungen der BI:
Wozu braucht man bei der Anschaffung neuer Straßenbahnen, zusätzlich zur vorhandenen Marketingabteilung, eine PR-Beraterin? Wahrscheinlich, wenn andere Dinge im Vordergrund stehen, als die technischen Daten. Und wie sehen die Arbeitsberichte und Abrechnungen für die Tätigkeiten während der Beschäftigung bei der Holding aus, wenn es heißt: sie hat bei uns gearbeitet und nicht: für uns?
Das „Vertragsverhältnis“ mit der Agentur wird (hoffentlich) auch die Weitergabe von internen Daten/Informationen ausgeschlossen haben, wenn mit der notwendigen kaufmännischen Vorsicht vorgegangen wurde … oder? Wer hat die Vertragsgestaltung und danach die Umsetzung bzw. Einhaltung des Vertrags, inkl. abgerechnete Leistungen überprüft?