Sanierung notwendig!
Zum Leserbrief „Holding wehrt sich!“: Wieder einmal gibt es eine Stellungnahme seitens der Holding Graz, in der versucht wird, die untragbare Situation hinsichtlich Lärm und Erschütterungen sowie der Kostenexplosion betreffend die Variobahn schönzureden. Aufgrund der Beschwerden der Anrainer musste die Holding Graz je einen unabhängigen medizinischen und technischen Gutachter bestellen.
Die Gutachten der beiden Wissenschafter liegen nun vor. Im Leserbrief der Holding wird die Sichtweise der Holding dargestellt, die in keiner Weise auf den Aussagen in den Gutachten beruht.
Wenn die beiden Gutachter „die bisherigen ordnungsgemäßen Ergebnisse im Bereich der Lärm- und Erschütterungsentwicklung“ uneingeschränkt bestätigen würden, wie der Konzernsprecher der Holding Graz stark verkürzt und unvollständig die Aussagen der Gutachten zusammenfasst, dann fragt man sich, warum in den beiden Gutachten Handlungsbedarf festgestellt wird und zwölf (!) Auflagen gefordert werden, um die „Situation zu entspannen“. Im Gutachten von Prof. Flesch sind diese im Kapitel 4 „Erforderliche Maßnahmen“ von Seite 86 bis 89 nachzulesen.
Der Schluss daraus ist, dass die Variobahn bestenfalls die einzelnen ÖNORMEN erfüllt, sie aber in der Gesamtbeurteilung nicht dem Eisenbahngesetz entspricht, das den Stand der Technik sowie auch die Berücksichtigung des Stands der Wissenschaft fordert. Daher hat der Volksanwalt schon vor Jahren festgestellt, dass die VB verfassungs- und rechtswidrig bewilligt wurde.
Es ist im Interesse einer zukunfts- und qualitätsorientierten Stadtentwicklung, dass die erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden, damit die von den Gutachtern geforderten Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Lärm- und Erschütterungsschutz, Sanierung der Straßenbahngleise, Verbesserung des Fahrverhaltens der Variobahn usw. umgesetzt werden können, um die negativen Auswirkungen dieser Beschaffungstragödie zu reduzieren.