05.01.2018 – Schienenbonus – was ist das?

Beim Lärmschutz vor Schienenverkehrslärm bezeichnet der Schienenbonus einen bei der Bildung des Beurteilungspegels zu berücksichtigenden Korrekturfaktor.

Der Schienenbonus wurde 1993 aus Deutschland „importiert“ und 1:1 als Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Lärmschutzmaßnahmen bei Haupt-, Neben- und Straßenbahnen (Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung – SchIV ) BGBl. Nr. 415/1993, 1993 in den österreichischen Rechtsbestand übernommen – und, wie die weiteren Ausführungen zeigen werden, aber nicht wieder abgeschafft.

Hintergrund – in Deutschland

Nach der deutschen Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) von 1990 wurde bei der Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenverkehr ein um 5 dB(A) niedrigerer Wert angesetzt als beim Straßenverkehr. Damit waren Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen im Vergleich zum Straßenverkehrslärm erst dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Beurteilungspegel um 5 dB(A) höher lag.

Die Höhe des Schienenbonus wurde im Rahmen der 16. BImSchV politisch auf 5 dB festgelegt. In aktuelleren Lärmwirkungsstudien konnte diese geringere Störwirkung der Schienenverkehrsgeräusche nicht mehr durchgängig nachgewiesen werden. Das gilt insbesondere für nächtlichen Schienenverkehrslärm, wie unter anderem in Schlafstudien festgestellt wurde.

Die Konsequenz daraus – in Deutschland

Durch die Neufassung von § 43 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ab dem 6. Juli 2013 der Schienenbonus für neu eingeleitete Planfeststellungsverfahren für Eisenbahnen seit dem 1. Januar 2015 entfallen und wird Anfang 2019 auch für Straßenbahnen entfallen.

Die Abschaffung des Schienenbonus ist ein großer Schritt zum Schutz der Menschen an Schienenstrecken. Mein jahrelanger persönlicher Einsatz auf Bundesebene hat sich gelohnt. Denn es gibt keinen guten Lärm.

Minister Winfried Hermann MdL, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg