Betreff: Gesundheit der Wohnbevölkerung in den Grazer Stadtzonen mit Tramverkehr
- Seit der Einführung der Variobahn in Graz im Jahr 2010 gibt es massive Klagen der Wohnbevölkerung entlang der betroffenen Schienenstraßen über wesentlich erhöhte Vibrations- und Lärmbelästigungen.
- Ein von der Holding-Graz-Linien (HGL) in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt die wesentlich höheren Erschütterungs- und Lärmbelastungen durch die Variobahn im Vergleich zu den 10 Jahre älteren Straßenbahnmodellen. Die Werte bleiben zwar bei entsprechenden Messbedingungen (teilweise „optimale“ Bedingungen lt. Anmerkung Gutachten Lercher S.15 f und S.21) (s. Fußnote 1) unter den gesetzlichen Grenzwerten, Gutachter Prof. Lercher weist jedoch darauf hin, dass trotzdem eine Gesundheitsgefährdung gegeben ist. Das heißt, die Grenzwerte sind lebensfremd!
- Die Behauptung von Frau Mag. Muhr (Vorstandsdirektorin der HGL) in ihrem Vortrag auf der URBAN-FUTURE-Global-Conference 2016, dass der Betrieb der Grazer Variostraßenbahnen sozial und attraktiv sei, steht in krassem Widerspruch zu den Erfahrungen der Anwohnerinnen und Anwohner.
- Die erlebte Realität der Wohnbevölkerung entlang des Betriebs der Variostraßenbahn entspricht keinesfalls den Zielen der „MOBILITÄTSSTRATEGIE der STADT GRAZ“. Tatsache ist, dass mit der Gesundheit von ca. 15.000 Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Betrieb der Variostraßenbahnen leichtfertig umgegangen wird. Die Zahl jener die sich melden steigt fortwährend. Die Taktverdichtung verschärft die Situation. Beobachtet wird ein Nachlassen der Schienenpflege und eine Verschlechterung der Fahreigenschaften der Bahnen.
- Die nächtlichen Ruhe- und Regenerationsphasen der Anwohnerinnen werden nachweislich und permanent durch Schlafstörungen wegen der Variobahnvorbeifahrten dramatisch auf bis zu 4 Stunden verkürzt (auf Linie 4 und 5 seit 6 Jahren!). Detto bedrängt der dichte Tagesbetrieb der VB die Belastbarkeit der Menschen bis ins Unerträgliche. Kreislaufstörungen, erhöhter Blutdruck, ständige Alarmbereitschaft, erhöhtes Krankheitsrisiko und verringerte Lebenserwartung soll nach den Worten von Vorständin Mag. Muhr den Menschen zumutbar sein (s. Fußnote 2). Dokumentierte Krankenstände und hunderte von Beschwerden entlarven Frau Mag. Muhrs Sichtweise als unhaltbare Wunschvorstellung.
- In der Zusammenfassung ihrer Gutachten weisen Prof. Lercher und Prof. Flesch darauf hin, dass die gesetzlichen Grenzwerte antiquiert sind. Sie belegen dies mit einem 12-Punkte Maßnahmenkatalog, welcher gemeinsam mit der HGL erstellt wurde, um die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Vorständin Muhr wäre bereit zu investieren, so sie von der Politik die Mittel für die kostenaufwendigeren Maßnahmen bewilligt bekäme, wie sie auf der Urban-Future-Conference mitteilte. Damit könne sie Verantwortung auch für die Wohnbevölkerung an den Schienenstraßen übernehmen und die HGL in der Europäischen Championsleague des ÖV vorne positionieren.
- Der Gutachter-HGL-Maßnahmenkatalog ist auch Beleg dafür, dass die stadtbezogene Praxis des Eisenbahngesetzes (EisbG) nach dem Stand der Technik und Stand der Wissenschaft (s. Fußnote 3) weiter zu entwickeln und zu novellieren ist. Das Beispiel Variobahn zeigt, dass die Grenzwerte weder für guten noch für ausreichenden Erschütterungsschutz wirksam genug sind, um die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen.
- Unter anderem stellt der OGH im Erkenntnis 1Ob47/15s vom 28.01.2016 (auch bezugnehmend auf das Eisenbahngesetz) fest, dass „durch zumutbare Maßnahmen vermeidbare Immissionen von einer generellen Anlagengenehmigung in der Regel nicht gedeckt sind“. Das bedeutet, dass die behördliche Zulassung eines Fahrzeuges den Betreiber nicht zu Immissionen jeglicher Art und Intensität berechtigt.
- Die BI vertritt den Standpunkt, dass der Maßnahmenkatalog eben diese „zumutbaren Maßnahmen“ beschreibt. Der Einwand, dass die einzelnen Maßnahmen auch wirtschaftlich sinnvoll sein müssen, ist durch das Kriterium der „Zumutbarkeit“ hinfällig und eine rein wirtschaftliche Beurteilung ist gemäß den Ausführungen des OGH nicht relevant bzw. aus den gesetzlichen Vorschriften nicht ableitbar.
- Intelligente Stadtentwicklung, wie sie Generalplaner Arch. Pucher für die Stadtteilplanung Grazer REININGHAUSGRÜNDE auf der URBAN-FUTURE-Conference fordert, sollte auch für die bestehenden Stadtteilzonen Schienenstraßen maßgebend sein. Ach. Pernthaler stellt auf der „LEBENSRAUM-IMMOBILIEN-MESSE“ 2016 klar, dass das Projekt SMART-CITY-GRAZ-MITTE nur mit niedrigeren Grenzwerten für Lärm und Erschütterung als in der ÖNORM vorgesehen, von den Menschen angenommen werden wird.
- Klaus Wowereit, ehemaliger regierender Bürgermeister von Berlin, führt auf der Urban-Future-Conference aus, dass Konzepte von SMART-CITY mit der Partizipation von NGOs bzw. Initiativen Bürgerinnen und Bürgern gelebte politische Praxis sein muß um erfolgreich zu sein.
- Die Experten der BI-StraßenbahnanwohnerInnen sind bereit, Vorständin HoldingGrazLinien Frau Mag. Muhr, den Landesverkehrsrat Mag. Leichtfried, sowie das Verkehrsministerium darin zu unterstützen, ein zeitgemäßes SMART-TRAM-TRAFFIC-SYSTEM (STTS) mit entsprechendem Schutz der Anwohner vor Erschütterungen in dicht besiedelten urbanen Lebensräumen wie Graz und vergleichbaren Kommunen mit Straßenbahnverkehr in Österreich zu erarbeiten.
Folgende Fragen sind hiermit an die Politik gerichtet
Wird die Politik (auf Stadt- und Landesebene) auf Grund der Forderungen der Gutachter Prof. Flesch und Prof. Lercher für die Gesundheit der Anwohner des Variobahnbetriebes dahingehend aktiv werden,
- dass der 12 Punkte Maßnahmenkatalog im Anhang des Gutachtens Flesch und Lercher rasch umgesetzt wird und mit einem entsprechendem Prüfprozess begleitet wird?
- dass die Holding Graz Linien (HGL) die bewährte Kommunikationspraxis mit dem Expertenrat der BI- StraßenbahnanwohnerInnen wieder aufnimmt?
- dass das Verkehrsministerium mit den Gutachtern Lercher und Flesch, der Eisenbahnbehörde Steiermark sowie der HGL und ÖBB eine wesentliche Verbesserung des Erschütterungsfreies für die urbanen Lebensräume initiiert?
- dass der Zulassungsbescheid für die Variobahn von neuem geprüft wird, da es offensichtlich unmöglich ist, die VB hinsichtlich ihrer Vibrations- und Lärmemissionen durch technische Verbesserungen auf das niedrigere Niveau der älteren Garnituren zu bringen und somit ein Schienenfahrzeug zugelassen wurde, das nicht dem Stand der Technik entsprach und auch nach intensiven Verbesserungsversuchen nicht entspricht?
- dass der Schienenbonus von 5 dBA für Straßenbahnen im Eisenbahngesetz für städtische Siedlungsräume aufgehoben wird?
- dass Österreich die um 10 dBA besseren Durchschnitts-Grenzwerte der EU-(14)-Länder (Lercher) zum Schutz der anwohnenden Bevölkerung vor Erschütterungen im Bereich des kommunalen Straßenbahnverkehrs übernimmt?
- dass die Politik in Graz die erforderlichen Investitionsmittel aufbringt, wie Vorständin Muhr für kostenintensivere Maßnahmen voraussetzt, um den geforderten Erschütterungsschutz durch die HGL erbringen zu können?
- dass die von den Anwohnern geforderten Geschwindigkeitsbeschränkung für die Variobahn an neuralgischen Streckenabschnitten beachtet und eingehalten werden?
- dass das Fahrverhalten der Variobahn-Fahrer gemäß den Vorgaben des EU-LIFE-Projektes der Stadt Graz „LÄRMARMES UND SANFTES FAHREN im Öffentlichen Verkehr“ übernommen wird?
- dass die Kernfrage, ob die Variobahn dem Stand der Technik (s. Fußnote 3) entspricht, noch einmal rechtsverbindlich beurteilt wird, da sich Prof. Flesch in seinem GA nur zu der Feststellung durchringen konnte, dass „der Betrieb der Grazer Straßenbahnen“ dem Stand der Technik entspricht?
- dass aufgrund jüngster Beobachtungen, dass seit der Erstellung des Gutachtens die Messwerte der Dauermessstelle Sackstraße 14 sich lt. Prof. Flesch verschlechterten (obwohl hier max. 20 km/h gefahren wird, daher eine Verschlechterung bei höheren Geschwindigkeiten bemerkbar!) die Gleise wegen höherer Abnützung und Verschmutzung öfter gepflegt werden?
- dass geklärt wird, wer, wie von den Verfassern der Gutachten festgestellt wurde, von Seiten der Behörde und von Seiten des Auftraggebers im Vorfeld der endgültigen Schlussfassung des Gutachtens Einsicht genommen hat?
- dass geklärt wird, dass die Gesundheit der Grazer Bürger an den Variobahnlinien nicht vorsätzlich geschädigt wird (durch Erschütterung, Lärm, Feinstaub, Stürze der Passagiere im Fahrgastraum)? Dazu Kap. 6.61, GA Lercher: Vorrangiges Ziel muss die Entlastung der Anrainer sein ……. um nachhaltig mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch länger andauernde Belastungen vorzubeugen.
